← Alle BMF-Richtlinien

Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR 2002)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 31.01.2025 · Quelle: Findok

In Findok öffnen
Schriftgröße: 100 %
Historische Fassung vom 31.01.2025. Neueste gespeicherte Fassung öffnen

3 STEUERBEFREIUNGEN () 3.1 Gliederung 17 In werden sachliche Steuerbefreiungen aufgezählt. ordnet an, welche Bezüge oder Bezugsteile (zB Arbeitslosengeld, bestimmte Bezüge der Soldaten und Zivildiener) zwar steuerfrei sind, aber zu einem besonderen Progressionsvorbehalt führen. regelt, dass im Falle einer Veranlagung die steuerfreien Einkünfte im Sinne des und bei der Festsetzung der Steuer für das übrige Einkommen des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind (allgemeiner Progressionsvorbehalt). Siehe auch Rz 113 ff.