Historische Fassung vom 31.01.2025. Neueste gespeicherte Fassung öffnen
12.8.22 Künstliche Befruchtung 904 Die Kosten der künstlichen Befruchtung (In-Vitro-Fertilisation) sind als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn diese gemäß § 2 Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) zulässig ist.
