← Alle BMF-Richtlinien

Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR 2002)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 31.01.2025 · Quelle: Findok

In Findok öffnen
Schriftgröße: 100 %
Historische Fassung vom 31.01.2025. Neueste gespeicherte Fassung öffnen

7.5.4 Arbeitnehmerbeiträge zu Pensionskassen 494a Arbeitnehmerbeiträge zu Pensionskassen stellen insoweit Sonderausgaben dar, als für diese keine Prämien nach in Anspruch genommen worden sind. Hinsichtlich der Beiträge zu ausländischen Pensionskassen, siehe Rz 682. 494b Pensionskassenbestätigungen zur Vorlage beim Finanzamt dürfen nur hinsichtlich jener Arbeitnehmerbeiträge ausgestellt werden, für die keine Prämien nach in Anspruch genommen worden sind.