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Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR 2002)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 31.01.2025 · Quelle: Findok

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Historische Fassung vom 31.01.2025. Neueste gespeicherte Fassung öffnen

40.1.2 Abgabenerklärung 1324 Der Abgabepflichtige hat die Erstattung der Prämie gemäß und § 1 VO betreffend prämienbegünstigte Pensionsvorsorge gemäß , BGBl. II Nr. 530/2003, auf dem amtlichen Vordruck (Abgabenerklärung) im Wege des Rechtsträgers zu beantragen. Als amtlicher Vordruck gilt die im Anhang zur VO betreffend prämienbegünstigte Pensionsvorsorge gemäß kundgemachte Abgabenerklärung (Lg. Nr. 108a). 1325 Bei einem Erwerb von Anteilen an einem prämienbegünstigten Investmentfonds übernimmt die depotführende Bank die Aufgaben des Rechtsträgers (zB Entgegennahme der Abgabenerklärung, Prämienanforderung beim Finanzamt). In der Abgabenerklärung muss auch die Sozialversicherungsnummer des Antragstellers angegeben werden. Wurde eine solche Sozialversicherungsnummer nicht vergeben, ist das Geburtsdatum anzuführen.