Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten von Novellen

(1) Die Änderung des Inhaltsverzeichnisses, des , des , des und 3 sowie der Entfall des § 43 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(2) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 52/2015 treten , , , , , und 3, und mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 9. Juli 2015, in Kraft; gleichzeitig treten zweiter Satz und und 4 außer Kraft.

(3) In der Fassung der StFWG-Novelle 2018, LGBl. Nr. 39/2018, treten das Inhaltsverzeichnis, , der 1a. Abschnitt mit den bis 8f, , , , und mit 20. April 2018 in Kraft.

(4) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 68/2023 treten das Inhaltsverzeichnis, und Abs. 5, und mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 7. Juli 2023, in Kraft.

(5) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 160/2024 tritt Schlussteil erster und zweiter Satz mit 1. Jänner 2024 in Kraft.

(6) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2026 treten die Änderungen des Inhaltsverzeichnisses, , , Abs. 4 bis 6, , 2, 4, 8 und 9, und 6, , , , 3, 4 und 6 Z 1, , , , , , und 3, , , , , , Satz 1 und 2, und 6, , , , , , , , , , , , die Überschrift des 2. Abschnittes, , , , , , , , , , und mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 20. August 2026, in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013, LGBl. Nr. 52/2015, LGBl. Nr. 39/2018, LGBl. Nr. 68/2023, LGBl. Nr. 160/2024, LGBl. Nr. 79/2026