BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.06.2011 · Quelle: Findok
3.1.3. Fischprodukte Bestimmte im Protokoll 9 angeführte Fischereiprodukte des Kapitels 3 (KN) und Fischzubereitungen aus den Kapiteln 15 und 16 (KN) des Zolltarifs sind ebenfalls in das multilaterale EWR-Abkommen einbezogen.