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Arbeitsrichtlinie "EWR" (UP-3110)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.06.2011 · Quelle: Findok

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  7.2.1. Wortlaut Die Präferenznachweise können im Warenverkehr mit den einzelnen Vertragspartnern in deren Landessprache oder in einer Amtssprache der Gemeinschaft ausgestellt werden.