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Arbeitsrichtlinie "EWR" (UP-3110)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.06.2011 · Quelle: Findok

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  9.8.4. Nachträgliche Prüfung Die Vorgangsweise bei Zweifeln an der Echtheit der Lieferantenerklärung oder an der Richtigkeit der in ihr enthaltenen Angaben ist Abschnitt 10.2.4. zu entnehmen.