BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.06.2011 · Quelle: Findok
9.8.4. Nachträgliche Prüfung Die Vorgangsweise bei Zweifeln an der Echtheit der Lieferantenerklärung oder an der Richtigkeit der in ihr enthaltenen Angaben ist Abschnitt 10.2.4. zu entnehmen.