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Arbeitsrichtlinie "EWR" (UP-3110)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.06.2011 · Quelle: Findok

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  4.2.11. Buchmäßige Trennung Im Artikel 20 des Ursprungsprotokolls wurde eine neue rechtliche Basis für die "Buchmäßige Trennung" geschaffen. Die entsprechenden Bestimmungen sind der UP-3000 Abschnitt 10.2.7. zu entnehmen.