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Arbeitsrichtlinie "EWR" (UP-3110)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.06.2011 · Quelle: Findok

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  7.3.3. Unterschrift Von einem ermächtigten Ausführer ausgestellte Ursprungserklärungen auf der Rechnung müssen, unabhängig von der Ausfertigungsart, nicht unterschrieben werden. Es genügt die Angabe der Bewilligungsnummer.