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Arbeitsrichtlinie "EWR" (UP-3110)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.06.2011 · Quelle: Findok

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  4. Ursprungserzeugnisse 4.1. Rechtsgrundlagen Die besonderen Vorschriften über den Ursprung von Waren der Präferenzzone sind enthalten: 1) für das multilaterale EWR-Abkommen im Protokoll 4 in Beschlüssen des Gemeinsamen EWR - Ausschusses 2) für die bilateralen Abkommen in Form von Briefwechseln im jeweiligen Briefwechsel im Protokoll 4 in Beschlüssen des Gemeinsamen EWR - Ausschusses Diese Vorschriften über den Ursprung von Waren werden im Folgenden gemeinsam als "die Ursprungsregeln" bezeichnet.