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Arbeitsrichtlinie "EWR" (UP-3110)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.06.2011 · Quelle: Findok

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  7.3.5. Zeitpunkt der Ausstellung Die Erklärung auf der Rechnung kann vom Ausführer bei der Ausfuhr der Waren oder später ausgestellt werden. Sie muss aber im Einfuhrland spätestens 2 Jahre nach der Einfuhr der Waren vorgelegt werden.