9.8.2. Zeitpunkt der Ausstellung Im Gegensatz zur EG-Internen Lieferantenerklärung ist die Lieferantenerklärung nach dem EWR-Abkommen bereits im Zeitpunkt der Ausstellung der Unterlagen, denen sie beizufügen ist, auszustellen. Eine Langzeit-Lieferantenerklärung kann vor oder bei der ersten Lieferung ausgestellt werden
