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Arbeitsrichtlinie "EWR" (UP-3110)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.06.2011 · Quelle: Findok

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  3. Warenkreis 3.1. Multilaterales Abkommen 3.1.1. Industriell - gewerbliche Waren Dem multilateralen EWR-Abkommen unterliegen die meisten Waren des industriell - gewerblichen Sektors, d.s. die Waren der Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs mit Ausnahme der im Protokoll 2 des EWR-Abkommens angeführten Waren.