2.3. Präferenzzölle 2.3.1. Türkei Die rechtliche Basis für die Gewährung von Präferenzen (=Sätze wie in der Zollunion vorgesehen) für unter die Zollunion fallende Waren, die Ursprungserzeugnisse der Türkei im Sinne der Abkommen mit den Pankumländern sind und mit gültigen Präferenznachweisen (EUR.1, Rechnungserklärung) aus EWR-Ländern in die Gemeinschaft eingeführt werden, ist im Beschluss 1/2006 des Ausschusses für Zusammenarbeit im Zollwesen Gemeinschaft - Türkei (ABl. L 265 vom 26.9.2006) enthalten. Umgekehrt gewährt die Türkei für Waren die Ursprungserzeugnisse der Gemeinschaft im Sinne der EWR-Abkommen sind ebenfalls Präferenzen, wenn diese Waren aus dem EWR in die Türkei eingeführt werden. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_265/l_26520060926de00180038.pdf
