9.8.3. Langzeit-Lieferantenerklärung Lieferantenerklärungen können auch für Lieferungen über einen längeren Zeitraum abgegeben werden, wobei dieser Zeitraum ein Jahr ab dem Tag der Abgabe nicht überschreiten darf. Anerkannt werden solche Erklärungen, wenn unter gleich bleibenden Bedingungen hergestellte Waren über einen längeren Zeitraum (z.B. innerhalb von Jahreslieferverträgen) von demselben Lieferanten bezogen werden. Der Lieferant hat den Empfänger umgehend zu unterrichten, wenn die Langzeit-Lieferantenerklärung für die gelieferten Waren nicht mehr gelten sollte.
