BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.06.2011 · Quelle: Findok
7.3.3. Unterschrift Von einem ermächtigten Ausführer ausgestellte Ursprungserklärungen auf der Rechnung müssen, unabhängig von der Ausfertigungsart, nicht unterschrieben werden. Es genügt die Angabe der Bewilligungsnummer.