2.19. Verschlussanerkenntnisse 2.20. Mängelfeststellung Vorgangsweise bei unwesentlichen Mängeln Folgende Tätigkeiten sind vorzunehmen: 1. Wenn verschlusssicher nur durch zusätzliche Maßnahmen, dann diese treffen (zB zusätzliche Zollschnur); somit Raumverschluss + zusätzliche Maßnahmen! 2. In allen Fällen von festgestellten Mängeln Niederschrift Za 84 ausfertigen; auf Verlangen eine Ausfertigung an den Wirtschaftsbeteiligen. Weiterleitung der Niederschrift Za 84 an das zuständige Zollamt. 3. Kein Vermerk im Verschlussanerkenntnis. 2.20.1. Eingangszollstelle Vorgangsweise bei wesentlichen Mängeln Folgende Tätigkeiten sind vorzunehmen: 1. Carnet-TIR nicht entgegennehmen (keinen Vermerk im Carnet-TIR anbringen!). 2. Verschlussanerkenntnis: Festgestellte Mängel im Feld 10 vermerken; vordrucksgemäß unterfertigen und Datum anführen. 3. Niederschrift Za 84 aufnehmen; auf Verlangen eine Ausfertigung an den Wirtschaftsbeteiligen. 4. Verschlussanerkenntnis (nur bei österreichischen Fahrzeugen) abnehmen; bei ausländischen Fahrzeugen belassen. 5. Weiterleitung der Niederschrift Za 84 und des österreichischen Verschlussanerkenntnisses an das zuständige Zollamt. Vorgangsweise bei unwesentlichen Mängeln Folgende Tätigkeiten sind vorzunehmen: 1. Wenn verschlusssicher nur durch zusätzliche Maßnahmen, dann diese treffen (zB zusätzliche Zollschnur); somit Raumverschluss + zusätzliche Maßnahmen! 2. In allen Fällen von festgestellten Mängeln Niederschrift Za 84 ausfertigen; auf Verlangen eine Ausfertigung an den Wirtschaftsbeteiligten. Weiterleitung der Niederschrift Za 84 an das zuständige Zollamt. 3. Kein Vermerk im Verschlussanerkenntnis. 2.20.2. Bestimmungszollstelle Vorgangsweise bei wesentlichen Mängeln Folgende Tätigkeiten sind vorzunehmen: 1. Verschlussanerkenntnis: Festgestellte Mängel im Feld 10 vermerken; vordrucksgemäß unterfertigen und Datum anführen. 2. Niederschrift Za 84 aufnehmen; auf Verlangen eine Ausfertigung an den Wirtschaftsbeteiligen. 3. Verschlussanerkenntnis (nur bei österreichischen Fahrzeugen) abnehmen; bei ausländischen Fahrzeugen belassen. 4. Weiterleitung der Niederschrift Za 84 und des österreichischen Verschlussanerkenntnisses an das zuständige Zollamt. Vorgangsweise bei unwesentlichen Mängeln Folgende Tätigkeiten sind vorzunehmen: 1. In allen Fällen von festgestellten Mängeln Niederschrift Za 84 ausfertigen; auf Verlangen eine Ausfertigung an den Wirtschaftsbeteiligen. Weiterleitung der Niederschrift Za 84 an das zuständige Zollamt. 2. Kein Vermerk im Verschlussanerkenntnis.
