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Arbeitsrichtlinie Versand (ZK-2260)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 31.05.2016 · Quelle: Findok

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2.26. Ausschluss bestimmter Waren und Personen vom Carnet TIR-Verfahren Hinweis: Derzeit werden keine Carnets TIR Tabak/Alkohol ausgegeben. Es dürfen daher die nachstehend angeführten Waren auch nicht im TIR-Verfahren befördert werden: Warenkatalog HS Code Warenart ex 2207 Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80% vol. oder mehr, unvergällt ex 2208 Branntwein, Likör und andere Spirituosen 240220 Zigaretten, Tabak enthaltend 240310 Zigarren (einschließlich Stumpen) und Zigarillos, Tabak enthaltend 240320 Rauchtabak, auch teilweise oder ganz aus Tabakersatzstoffen 2.27. Liste der vom TIR-Verfahren ausgeschlossenen Personen Die jeweils aktuellen Listen (Liste A und Liste B) der ausgeschlossenen Personen vom TIR-Verfahren werden mit einer Findok-Info mitgeteilt. 2.28. NOTFALLVERFAHREN im TIR-Verfahren Siehe Abschnitt 6.