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Arbeitsrichtlinie Versand (ZK-2260)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 31.05.2016 · Quelle: Findok

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2.9. Ausfüllen des Carnet TIR Der Carnet TIR Inhaber hat die Nrn. 6 bis 12 auf der ersten Umschlagseite des Carnet TIR und die Felder 2 bis 15 der für den Transport erforderlichen Trennabschnitte auszufüllen. Er hat dabei die Anleitung für die Verwendung des Carnet TIR auf dem inneren Umschlagblatt zu beachten. 2.9.1. Abgangszollstelle Das ist die Zollstelle einer Vertragspartei, bei der der internationale Transport im TIR-Versand für die Gesamtladung oder eine Teilladung beginnt. Überprüfung Es wird überprüft, ob das Carnet TIR ausgefüllt ist, insbesondere 1. die formelle Gültigkeit des Carnet TIR (Umschlag Seite 1 Gültigkeitsdauer unter Punkt 1., Unterschrift und Stempel des ausgebenden Verbandes unter 4., 2. das Vorliegen eines Verschlussanerkenntnisses und im Rahmen ihrer Möglichkeiten (vor Beladung, bzw. trotz Teil- oder Gesamtbeladung) die Verschlusssicherheit des Fahrzeuges (Behälters) durch Besichtigung des Fahrzeuges (Behälters), 3. das Vorhandensein der TIR-Tafeln, 4. die Unterschrift des Carnet TIR Inhabers auf Seite 1 Punkt 12. des Umschlagblattes und im Feld 15 auf allen ausgefüllten Einlageblättern, 5. die Richtigkeit der Angaben im Warenmanifest (Feld 9 bis 11) vor allem durch Vergleich mit den Vorpapieren (Ausfuhranmeldungen, Versandscheine), deren Daten in dem bei der Abgangszollstelle verbleibenden Einlageblatt bei jeder Position des Warenmanifestes vermerkt sein müssen, sowie auch an Hand der zur Verladung gelangenden Waren und der im Feld 8 angeführten Begleitdokumente, 6. die sonstige Übereinstimmung vorhandener Ausfuhrpapiere mit den Tatsachenfeststellungen und mit den Angaben im Carnet TIR (Bestimmungsland, Kennzeichen udgl.) Beschau Die Waren werden entsprechend den allgemein hiefür geltenden Weisungen beschaut und ihre Übereinstimmung mit den Angaben überprüft. Bei bereits in der Ausfuhr abgefertigten bzw. in einem Versandverfahren befindlichen Waren wird auf die innere Beschau allgemein verzichtet werden können, wenn die Sendung augenscheinlich in Ordnung ist. Sicherung der Nämlichkeit Die Nämlichkeit wird durch Raumverschluss (bei außergewöhnlich schweren oder sperrigen Waren siehe Abschnitt 2.16.1.) gesichert. Ausfertigung Das Carnet TIR wird wie folgt ausgefertigt: 1. auf allen für die gesamte Transportstrecke vorgesehenen Einlageblättern 1 und 2: Feld 16 Zollverschlüsse, Feld 17 Datum, Unterschrift, Stempel sowie eine zollamtliche Bestätigung aller eventuellen Korrekturen 2. nur auf dem ersten Trennabschnitt 1 mit Durchschrift auf dem ersten Trennabschnitt 2: Feld 18 Zollstelle Feld 19 Kästchen ankreuzen bei unverletztem Zollverschluss (ausgenommen 1. Abgangszollstelle) Feld 20 Gestellungsfrist (nach den für das Versandverfahren innerhalb des Zollgebietes geltenden Regeln) Feld 21 MRN oder FRN Volet 1 oder Volet 2 Feld 22 nächste Zollstelle Feld 23 Vermerk "konform", Datum, Unterschrift, Stempel 3. nur auf dem Stammabschnitt 1 (des ersten Einlageblattes 1): Feld 1 Zollstelle Feld 2 MRN oder FRN Feld 3 Zollverschluss Feld 4 wie Feld 19 Feld 5 nächste Zollstelle (nächste Abgangs- bzw. die Ausgangszollstelle) Feld 6 Vermerk "konform", Datum, Unterschrift, Stempel Ablage Der Trennabschnitt 1 sowie die entsprechenden Vorpapiere werden entnommen und chronologisch abgelegt. Übergabe Das Carnet TIR wird dem Anmelder (allenfalls dessen Vertreter, zB dem Fahrzeuglenker) übergeben. 2.9.2. Eingangszollstelle Das ist die Zollstelle einer Vertragspartei, über die ein Straßenfahrzeug, ein Lastzug oder ein Behälter im Rahmen eines TIR-Verfahrens eingeführt wird. Warenbeschau nur bei begründetem Verdacht, dies gilt insbesondere, um Falschanmeldungen (zB unzulässige Beförderung von vom Carnet TIR-Verfahren ausgeschlossenen Waren laut Abschnitt 7.1.) zu verhindern. Die Ausfertigung der Felder 16 und 17 entfällt (da bereits ausgefertigt), ausgenommen das Feld 16 bei Verschlussänderung oder Verschlussergänzung. Hinweis: 1. Dem bei der Zollstelle verbleibenden Trennabschnitt 1 ist eine Ablichtung der Faktura oder des Frachtbriefes mit Name und Anschrift des Warenempfängers anzuschließen, um eine etwaige spätere Ausforschung zu erleichtern. Ist dies nicht möglich, ist der Warenempfänger (in der Regel ein Spediteur) auf dem bei der Zollstelle verbleibenden Trennabschnitt 1 im Raum "Für amtliche Zwecke" (zwischen Feld 2 und Feld 7) zu vermerken. 2. Ist die Eingangszollstelle zugleich Bestimmungszollstelle, so werden von ihr die (nächsten für das Zollgebiet bestimmten) Einlageblätter 1 und 2 einschließlich der Stammblätter ausgefüllt. 3. Falls vom Nachbarstaat das Einlageblatt mit gerader Nummer (Erledigungsbescheinigung) versehentlich nicht abgetrennt worden ist oder die Erledigungsbescheinigung auf dem Stammabschnitt fehlt oder andere Unstimmigkeiten auftreten, ist der Warenführer zur Berichtigung des Carnet TIR an die benachbarte Ausgangszollstelle zurückzuweisen. 4. Fehlt die Bestätigung der Abgangszollstelle in Feld 17 auf den für Österreich bestimmten Einlageblättern, ist sie aber auf anderen Einlageblättern vorhanden, so ist dies in den für Österreich bestimmten Einlageblättern zu vermerken. 2.9.3. Bestimmungszollstelle Das ist die Zollstelle einer Vertragspartei, bei der der internationale Transport im TIR-Verfahren für die Gesamtladung oder eine Teilladung endet. Diese geht wie folgt vor: Überprüfung 1. die Einhaltung der Gestellungsfrist, 2. die Unverletztheit der Zollverschlüsse und des Laderaumes (bzw. die Nämlichkeit der ohne Raumverschluss verladenen außergewöhnlich schweren oder sperrigen Waren); nimmt die Zollverschlüsse ab und führt fallweise eine darüber hinausgehende Überprüfung der Verschlusssicherheit bei oder nach (Teil-) Entladung der Waren durch. Beschau Die Waren werden entsprechend den für das anschließende Verfahren geltenden Weisungen beschaut. Ausfertigung Das Carnet TIR wird wie folgt ausgefertigt: 1. Trennabschnitt 2: Raum für amtliche Vermerke (zwischen den Feldern 2/7): MRN des TIR-Versandvorgangs Feld 24 Zollstelle Feld 25 Kästchen ankreuzen bei unverletztem Zollverschluss Feld 26 Anzahl der erledigten Packstücke; bei Teilentladungen ist neben der Anzahl der tatsächlich abgeladenen Packstücke mit Rotstift der Buchstabe "T" zu vermerken! Feld 27 Bei Beendigung unter Vorbehalt (Artikel 28 Zollabkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR) ist mit Rotstift der Buchstabe "R" (Reservation) sowie eine Begründung anzuführen. Diese Vermerke werden im Feld 5 des Stammabschnittes ebenfalls vermerkt Feld 28 Vermerk "konform", Erledigungsdatum, Unterschrift, Stempel 2. Stammabschnitt 2: Feld 1 Zollstelle, MRN oder FRN des TIR-Versandvorgangs Feld 2 Kästchen ankreuzen bei unverletztem Zollverschluss Feld 3 Anzahl der erledigten Packstücke Feld 4 nur wenn neue Zollverschlüsse angelegt wurden; die neuen Verschlüsse sind auch auf allen folgenden Einlageblättern im Feld 16 zu vermerken Feld 5 etwaige Vorbehalte Feld 6 Vermerk "konform", Erledigungsdatum, Unterschrift, Stempel Hinweis: Teilentladungen sind nur im Rahmen mehrerer, bereits von der Abgangszollstelle vorgesehener Bestimmungszollstellen statthaft. Entnahme der Beilagen Die vorliegenden Beilagen (zu Recht oder irrtümlich, da zB noch nicht entnommen) werden entnommen und je nach Erfordernis behandelt. Der gesamte grüne Trennabschnitt (Felder 1 - 28) wird entnommen und zusammen mit dem Versandbegleitdokument (Accdoc) abgelegt. Beendigung "unter Vorbehalt" Ergibt eine auf Grund von Beanstandungen durchgeführte Prüfung nicht mit Sicherheit, dass keine Zollschuld entstanden ist, wird das TIR-Verfahren nur "unter Vorbehalt" erledigt, aber nur dann, wenn es sich um Ereignisse während des Transports handelt. Dieser Vermerk wird im Feld 26 des Trennabschnittes und unter Nr. 5 im Stammabschnitt vermerkt. Zusätzlich sind die betreffenden Unstimmigkeiten im Feld 27 zu vermerken (zB: "Mehrmenge:", "Fehlmenge:", "Gewichtsdifferenz:"). Können die Unstimmigkeiten vom Zollamt sofort geklärt werden (zB offensichtlicher Additionsfehler der Anzahl der Packstücke laut Manifest usw.), wird das Verfahren mit dem Vermerk "konform" erledigt. Bei Beendigung "unter Vorbehalt" ist bei der Erfassung der Beendigung im NCTS-TIR die entsprechende Codierung (A5, B1) einzugeben. Übergabe Das Carnet TIR wird dem Anmelder übergeben.