1.5.2. Verfahren 1.5.2.1. Allgemeines Begriffe Versandbezugsnummer - MRN (Master Reference Number) eine eindeutige Registriernummer, die vom System der Anmeldung zur Identifizierung des Vorgangs zugewiesen wird. Versandbegleitdokument (AccDoc), das die Waren anstelle der Exemplare 4 und 5 des Einheitspapiers von der Abgangs- bis zur Bestimmungszollstelle begleitet. Garantiereferenznummer - GRN eine eindeutige Registriernummer zur Bürgschaftsverwaltung. Nachrichten Die entsprechenden Nachrichten sind in der Anwendung "e-zoll" im Menü unter "Codelisten" NC_01000 angeführt. Unterscheidung NCTS und Papier-Verfahren Alle Versandvorgänge sind als NCTS-Verfahren durchzuführen. Das Papier-Verfahren kann nur als Notfallverfahren bei Systemausfällen durchgeführt werden. 1.5.2.2. Verfahren bei der Abgangszollstelle Anmeldung Die Versandanmeldung wird der Abgangszollstelle durch den Inhaber des Verfahrens oder durch den Frachtführer oder deren Vertreter in elektronischer Form übermittelt. Sie muss der Struktur und den Angaben des Anhanges 1 UZK-DA (Anhang B-02) entsprechen Artikel 185 UZK-DA iVm mit Artikel 6 Absatz 2 UZK. Wenn die Abgabe einer elektronischen Versandanmeldung durch Privatpersonen nicht zumutbar erscheint, ist auch in solchen Fällen eine schriftliche Versandanmeldung zulässig, die Daten sind von den Zollämtern im NCTS zu erfassen. Evidenzierung Die Evidenzierung und Vergabe der Bezugsnummer (MRN) erfolgt automatisch durch das System. Datenerfassung Eine Datenerfassung durch die Zollämter ist nur mehr im Reiseverkehr oder gegebenenfalls bei Privatpersonen erforderlich. Diese Datenerfassung ist in der Anwendung "e-zoll" vorzunehmen. Stornierung/Ungültigkeitserklärung e-zoll Die gesetzlichen Vorschriften für das Versandverfahren sehen lediglich eine Ungültigkeitserklärung gemäß Artikel 174 UZK (vor Überlassung) vor. Nach Überlassung der Waren ist eine Ungültigkeitserklärung nicht mehr zulässig. Die Abgangszollstelle hat jedoch die Möglichkeit, Versandvorgänge zB aufgrund fehlerhaft erfasster Daten zu stornieren. Aus diesem Grund werden folgende Änderungen bei den Ungültigkeitserklärungen im Versandverfahren implementiert: Ungültigkeitserklärung-Anträge Anträge auf Ungültigkeitserklärung mittels EZ917 für Versandvorgänge, welche bereits überlassen worden sind (IE001A sowie TR109 wurden versandt), werden mit Nachrichtenreihenfolgefehler (Fehlercode 99009) zurückgewiesen. Keine Änderungen ergeben sich, wenn die EZ917 vor Überlassung der Sendung einlangt. 1.5.2.3. Ungültigkeitserklärung-Formular Ungültigkeitserklärung vor Überlassung Soll eine noch nicht überlassene Versandanmeldung für ungültig erklärt werden, wird über den Menüpunkt "Abfertigung - zugelassener Warenort (Amtsplatz) / Ungültigkeitserklärung / UE-Formular" die Maske "Ungültigkeitserklärungen" aufgerufen. Nach Eintrag der MRN der betreffenden Versandanmeldung und Betätigen der Schaltfläche werden die Daten zur ausgewählten Sendung angezeigt: Werden zur ausgewählten MRN vom System keine Daten gefunden, erscheint ein entsprechender Hinweis: Sind zur MRN die Daten im System vorhanden, muss der Menüpunkt ausgewählt werden. Nach Eintrag einer Begründung im Textfeld kann mittels Schaltfläche der Vorgang abgeschlossen werden. Der Inhaber des Verfahrens wird mittels Nachricht EZ920 über die Ungültigkeitserklärung informiert. Wird dem Antrag auf Ungültigkeitserklärung nicht entsprochen, wird dem Wirtschaftsbeteiligten die elektronische Nachricht EZ921 übermittelt, mit der die Antragsabweisung bekannt gegeben wird. Der Status "Versandfall freigegeben" bleibt aufrecht. 1.5.2.4. Stornierung bereits überlassener Versandanmeldungen In der Maske "Ungültigkeitserklärungen" (Menüpunkt "Abfertigung - Ungültigkeitserklärung - UE-Formular") wird der Punkt "Ungültigkeitsantrag aus sonstigen Gründen" neu aufgenommen. Dieser ist dann nur dann auswählbar, wenn im Feld "CRN/MRN" die MRN einer bereits überlassenen Versandanmeldung, welche storniert werden soll, eingegeben wird. Einem "Ungültigkeitsantrag aus sonstigen Gründen" darf nur innerhalb der Gestellungsfrist entsprochen werden. Diese Funktion wurde nur für Fälle geschaffen, die unmittelbar nach Überlassung der Waren beantragt wurde und sich diese sich noch am Warenort/Abgangszollstelle befinden. In allen anderen Fällen kann dieser Menüpunkt nicht ausgewählt werden. Soll eine bereits überlassene Versandanmeldung storniert werden, muss als nächstes im Feld "Text" eine Begründung eingetragen werden. Andernfalls wird nach Betätigen der Schaltfläche "Entsprechen" folgender Hinweis angezeigt: Nachdem eine bereits Überlassene Versandanmeldung storniert wurde wird vom System: die Nachricht EZ920 an den Inhaber des Verfahrensn gesandt, die internationale Nachricht IE010A an die Bestimmungszollstelle und etwaige Durchgangszollstellen versandt, um diese über die Stornierung zu informieren, der für den Versandvorgang in Anspruch genommene Sicherheitsbetrag im Falle der Verwendung einer Gesamtbürgschaft dem Garantiekonto wieder gutgebucht.
