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Arbeitsrichtlinie Besondere Verwendung (ZK-0820)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 15.12.2015 · Quelle: Findok

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5. Überwachung In der Bewilligung wird eine Überwachungszollstelle festgelegt, die die ordnungsgemäße Abwicklung der Begünstigung sicherstellt.