2.5. Kontingente, Plafonds mit besonderer Verwendung Für Zollkontingente und Zollplafonds mit besonderer Verwendung, die im Windhundverfahren vergeben werden, sind neben den Bestimmungen der Arbeitsrichtlinie besondere Verwendung die Bestimmungen der Arbeitsrichtlinie ZT-2500 zu beachten.
