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Arbeitsrichtlinie Besondere Verwendung (ZK-0820)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 15.12.2015 · Quelle: Findok

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0.2. Systematik Die Besondere Verwendung stellt entsprechend der Systematik des Zollkodex kein eigenes Zollverfahren dar, sondern legt lediglich das Verfahren und die besonderen Voraussetzungen fest, unter denen bestimmte Waren aufgrund besonderer Verwendungsverpflichtungen abgabenbegünstigt in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden dürfen.