2.2. Anmeldung - normales Verfahren Abgabenbegünstigungen aufgrund der besonderen Verwendung von Waren sind vom Anmelder durch entsprechende Codierung in der Zollanmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr zu beantragen. Die allgemein erforderlichen Angaben in der schriftlichen Anmeldung (Einheitspapier) bzw. bei Anmeldungen mit Mitteln der Datenverarbeitung (e-zoll) richten sich nach den hiefür geltenden Vorschriften (ZollAnm-V 2005, Zoll-Inf-V 2005). Besondere Angaben: Feld 1/1: Code IM, EU Feld 1/2: Code A Feld 33: Die jeweils begünstigte Unterposition laut Österreichischem Gebrauchszolltarif Feld 36: Die Codierung der Zollbegünstigung aufgrund der besonderen Verwendung erfolgt in der der 2. und 3. Stelle des Präferenzcodes: Zollaussetzung mit besonderer Verwendung (zB Autonome Zollaussetzung nach der VO 3050/95 des Rates) > Code *15 Zollkontingent einschließlich Plafonds (auch GATT-Kontingente) mit besonderer Verwendung > Code *23 Besondere Verwendung nach dem Gemeinsamen Zolltarif (zB zivile Luftfahrzeuge, Teile von zivilen Luftfahrzeugen, Waren für die industrielle Montage in der Kraftfahrzeugindustrie) > Code *40 Feld 37/1: Code 4* ** (ausgenommen: 41 **, 48 ** und 49**) Feld 39: Bei Kontingent- oder Plafondswaren ist zusätzlich zum Präferenzartencode 123, 223 oder 323 die sechsstellige Nummer des Zollkontingents oder des Plafonds laut Österreichischem Gebrauchszolltarif einzutragen. Feld 44: Geschäftszahl und Datum der Bewilligung oder des Antrages(e-zoll: Code N990+Ordnungsbegriff oder 2VEU+Datum) Frist für die Zuführung zur Besonderen Verwendung Überwachungszollstelle Nämlichkeitssicherung ggf. zusätzliche Angaben, wenn in der Bewilligung vorgesehen Zusatzexemplar (nur bei ausländischen Überwachungszollstellen) Bei Abfertigungen aufgrund einer Einzigen Bewilligung mit Überwachungszollstelle in einem anderen Mitgliedstaat ist von der Überführungszollstelle nach Freigabe der Anmeldung im e-Zoll System ein Exemplar der Zollanmeldung auszudrucken und mit der zollamtlichen Bestätigung versehen an die angegebene Überwachungszollstelle zu übersenden. Hinweis: Den österreichischen Überwachungszollstellen stehen die Daten der Anmeldungen im e-Zoll System zur Verfügung.
