← Alle BMF-Richtlinien

Arbeitsrichtlinie Besondere Verwendung (ZK-0820)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 15.12.2015 · Quelle: Findok

In Findok öffnen
Schriftgröße: 100 %

2.4. Vorlage der Bewilligung Mit der schriftlichen Anmeldung ist die vom Zollamt erteilte Bewilligung oder der vom Zollamt registrierte Bewilligungsantrag vorzulegen bzw. bei e-zoll zur Verfügung zu halten. Die Bewilligung ist im Original vorzulegen, wenn An- oder Abschreibung der jeweils begünstigt abgefertigten Waren in der Bewilligung angeordnet wurde; die Abgabenbegünstigung in Form eines Zollkontingents (oder Plafonds) mit besonderer Verwendung vorgesehen ist. In allen anderen Fällen kann die Bewilligung in Form einer Kopie vorgelegt werden.