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Delegierte Verordnung (EU) 2016/341 der Kommission vom 17. Dezember 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Übergangsbestimmungen für bestimmte Vorschriften des Zollkodex der Union, für den Fall, dass die entsprechenden elektronischen Systeme noch nicht betriebsbereit sind, und zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 (UZK-TDA)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 12.07.2023 · Quelle: Findok

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Anlage D2 Zusätzliche Codes für das EDV-gestützte Versandverfahren 1.Ländercodes (LAND) Feld Inhalt Feldtyp Beispiel 1 ISO-Alpha-2-Ländercode Alphabetisch 2 IT Es wird stets der ISO-Alpha-2-Ländercode verwendet (siehe Anlage D1). 2.Sprachencode Es wird die ISO-Alpha-2-Kodifizierung nach ISO-639: 1988 angewendet. 3.Warennummer (COM) Feld Inhalt Feldtyp Beispiel 1 HS6 Numerisch 6 (linksbündig) 010290 Es ist der sechsstellige Code des Harmonisierten Systems (HS6) anzugeben. Die Warennummer kann für einzelstaatliche Zwecke auf acht Stellen erweitert werden. 6.Codes für vorgelegte Unterlagen/Bescheinigungen (Numerische Codes aus dem UN-Handbuch für den elektronischen Datenaustausch für Verwaltung, Handel und Verkehr 1997b: Liste der Codes für die Datenelemente 1001, Dokumenten-/Nachrichtenname, codiert) Konformitätsbescheinigung 2 Qualitätszeugnis 3 Warenverkehrsbescheinigung A.TR. 18 Containerliste 235 Packliste 271 Proformarechnung 325 Handelsrechnung 380 Hausfrachtbrief 703 Sammelkonnossement 704 Konnossement 705 Hauskonnossement 714 Frachtbrief CIM (Eisenbahn) 722 LKW-Frachtbrief 730 Luftfrachtbrief 740 Frachtbrief der Fluggesellschaft (MAWB) 741 Paketkarte (Postpakete) 750 Multimodales/kombiniertes Transportdokument 760 Frachtmanifest 785 Ladungsverzeichnis 787 Versandschein T 820 Versandschein T1 821 Versandschein T2 822 Versandschein T2L 825 Ausfuhranmeldung 830 Pflanzengesundheitszeugnis 851 Genusstauglichkeitsbescheinigung 852 Tierärztliches Gesundheitszeugnis 853 Ursprungszeugnis 861 Ursprungserklärung 862 Präferenzieller Ursprungsnachweis 864 APS-Ursprungszeugnis (Formblatt A) 865 Einfuhrlizenz 911 Frachtanmeldung (Ankunft) 933 Ausfuhrgenehmigung für Embargowaren 941 TIF-Vordruck 951 Carnet TIR 952 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 954 Carnet ATA 955 Sonstiges zzz 7.Code für zusätzliche Angaben/besondere Vermerke Es sind folgende Codes zu verwenden: DG0 = Beschränkungen unterliegende Ausfuhr aus einem Land des gemeinsamen Versandverfahrens oder Beschränkungen unterliegende Ausfuhr aus der Union DG1 = Abgabenpflichtige Ausfuhr aus einem Land des gemeinsamen Versandverfahrens oder abgabenpflichtige Ausfuhr aus der Union DG2 = AUSFUHR Zusätzliche Codes für besondere Vermerke können auch auf nationaler Ebene festgelegt werden. 8.Kennnummer der Zollstelle (COR) Feld Inhalt Feldtyp Beispiel 1 Kennung des Landes, in dem die Zollstelle liegt (siehe LAND) Alphabetisch 2 IT 2 Nationale Kennnummer der Zollstelle Alphanumerisch 6 0830AB Feld 1 - siehe vorstehende Erläuterung In Feld 2 ist ein sechsstelliger alphanumerischer Code einzugeben. Mit diesen sechs Stellen können die nationalen Verwaltungen gegebenenfalls auch eine Hierarchie der Zollstellen festlegen. 9.Für das Attribut "Art der Anmeldung" (Feld 1): Für TIR-Anmeldungen ist der Code "TIR" zu verwenden. 10. Für das Attribut "Art der Sicherheitsleistung" (Feld 52): Für TIR-Nachrichten ist der Code "B" zu verwenden.