← Alle BMF-Richtlinien

Delegierte Verordnung (EU) 2016/341 der Kommission vom 17. Dezember 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Übergangsbestimmungen für bestimmte Vorschriften des Zollkodex der Union, für den Fall, dass die entsprechenden elektronischen Systeme noch nicht betriebsbereit sind, und zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 (UZK-TDA)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 12.07.2023 · Quelle: Findok

In Findok öffnen
Schriftgröße: 100 %

Anlage B2 Muster - Einheitspapier - als Ausdruck bei EDV-gestützter Bearbeitung der Anmeldungen in Form von zwei aufeinanderfolgenden Sätzen zu je vier Exemplaren                 Die technischen Vorgaben zu den Vordrucken und zwar insbesondere in Bezug auf Format und Farbe sind in Anlage C1 Titel 1 Abschnitt A enthalten.