Artikel 56 Zeitpunkte der Anpassung oder Inbetriebnahme der betreffenden elektronischen Systeme1. Die Kommission veröffentlicht auf ihrer Website eine ausführliche Übersicht über die Zeitpunkte, zu denen die im Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU genannten elektronischen Systeme angepasst oder in Betrieb genommen werden. Die Kommission hält diese Übersicht auf dem neuesten Stand. 2. (*) (*)gestrichen laut Delegierter Verordnung (EU) 2020/877 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2020, ABl. Nr. L 203 vom 26.06.2020 S. 1
