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Delegierte Verordnung (EU) 2016/341 der Kommission vom 17. Dezember 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Übergangsbestimmungen für bestimmte Vorschriften des Zollkodex der Union, für den Fall, dass die entsprechenden elektronischen Systeme noch nicht betriebsbereit sind, und zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 (UZK-TDA)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 12.07.2023 · Quelle: Findok

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Anlage J1 Sicherheitsdokument (SD) Kapitel I Muster des Sicherheitsdokuments   Kapitel II Erläuterungen zum Sicherheitsdokument und den erforderlichen Angaben (Daten) Der Vordruck enthält Angaben auf der Kopfebene und für jeweils eine Warenposition. Die Angaben im Sicherheitsdokument stützen sich auf Daten der summarischen Eingangs- oder Ausgangsanmeldung; diese Angaben werden gegebenenfalls von der Person, die die summarische Anmeldung abgibt, geändert und/oder von der Eingangs- bzw. Ausgangszollstelle überprüft. Das Sicherheitsdokument wird von der Person ausgefüllt, die die summarische Anmeldung abgibt. Abgesehen von den Bestimmungen in den Erläuterungen zu den Anlagen A und C1 gilt, dass die Angaben wie folgt aufzudrucken sind: 1.Feld MRN - Versandbezugsnummer gemäß Anlage G1 oder Ad-hoc-Verweise der Zollstelle. Die MRN ist auf der ersten Seite und auf allen Listen der Warenpositionen aufzudrucken. 2.Zollstelle: Kennnummer der Eingangs-/Ausgangszollstelle 3.Feld Art der Anmeldung (1): Codes "IM" oder "EX", je nachdem, ob das Papier Daten der summarischen Eingangsmeldung oder der summarischen Ausgangsmeldung enthält 4.Feld Bezugsnummer (7): LRN - lokale Referenznummer gemäß Anlage C2 angeben 5.Feld Code erst. Ankunftsort (S11) Code des ersten Ankunftsorts 6.Feld Dat./Uhrz. Ank. erst. Ort Zollgeb. (S12) Datum und Uhrzeit der Ankunft am ersten Ankunftsort im Zollgebiet angeben 7.Feld Bef.Kos. Cd. Zahlw. (S29) Code für die Zahlungsweise der Beförderungskosten angeben 8.Feld UNDG (S27) - UN-Gefahrgutnummer 9.Feld Bes. Umst. (S32) Kennnummer für besondere Umstände angeben Sofern in dieser Verordnung nichts anderes festgelegt ist, sind Änderungen des Sicherheitsdokuments sowie Zusätze oder Streichungen nicht zulässig.