Anlage J2 Liste der Warenpositionen - Sicherheit (LdWPS) Kapitel I Muster der Liste der Warenpositionen - Sicherheit Kapitel II Erläuterungen zur Liste der Warenpositionen - Sicherheit und den erforderlichen Angaben (Daten) Die Felder der Liste der Warenpositionen sind vertikal nicht erweiterbar. Abgesehen von den Bestimmungen in den Erläuterungen zu den Anlagen A und C1 gilt, dass die Angaben wie folgt aufzudrucken sind: Feld Pos.Nr. (32) - laufende Nummer der jeweiligen Ware Feld Bef.Kos. Cd. Zahlw. (S29) - Beförderungskosten, Code für die Zahlungsweise Feld UNDG (S27) - UN-Gefahrgutnummer
