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Delegierte Verordnung (EU) 2016/341 der Kommission vom 17. Dezember 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Übergangsbestimmungen für bestimmte Vorschriften des Zollkodex der Union, für den Fall, dass die entsprechenden elektronischen Systeme noch nicht betriebsbereit sind, und zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 (UZK-TDA)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 12.07.2023 · Quelle: Findok

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Anlage D1 Auf den Vordrucken zu verwendende Codes 1) Titel I Allgemeine Anmerkungen Diese Anlage enthält nur die besonderen Basisanforderungen für die Verwendung von Vordrucken in Papierform. Werden die Förmlichkeiten für das Versandverfahren durch den Austausch von EDI-Nachrichten erfüllt, so finden die Anmerkungen in dieser Anlage Anwendung, sofern in den Anlagen C2 und D2 nichts anderes angegeben ist. In einigen Fällen werden auch Vorgaben bezüglich der Art und der Länge der Angaben gemacht. Die Codes für die Art der Angaben lauten wie folgt: aalphabetisch nnumerisch analphanumerisch. Die Zahl hinter dem Code zeigt die zulässige Länge der Angaben an. Gehen dieser Längenangabe zwei Punkte voraus, so bedeutet dies, dass keine bestimmte Länge vorgeschrieben ist und so viele Zeichen wie angegeben verwendet werden können. 1) Die in dieser Anlage verwendeten Begriffe "Ausfuhr", "Wiederausfuhr", "Einfuhr" und "Wiedereinfuhr" umfassen auch den Versand, den Wiederversand, das Verbringen und das Wiederverbringen. Titel II Codes Feld 1: Anmeldung Erstes Unterfeld Folgende Codes (a2) sind zu verwenden: EX: Im Rahmen des Warenverkehrs mit Ländern und Gebieten außerhalb des Zollgebiets der Union, mit Ausnahme der Vertragsparteien des Übereinkommens zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr zur Überführung von Waren in eines der in den Spalten A und E der Tabelle in Anlage C1 Titel I Buchstabe B aufgeführten Zollverfahren, zur Zuweisung einer der in den Spalten C und D der Tabelle in Anlage C1 Titel I Buchstabe B aufgeführten zollrechtlichen Bestimmungen, zum Versand von Nichtunionswaren im Warenverkehr zwischen Mitgliedstaaten. IM: Im Rahmen des Warenverkehrs mit Ländern und Gebieten außerhalb des Zollgebiets der Union, mit Ausnahme der Vertragsparteien des Übereinkommens zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr zur Überführung von Waren in eines der in den Spalten H bis J der Tabelle in Anlage C1 Titel I Buchstabe B aufgeführten Zollverfahren, zur Überführung von Nichtunionswaren im Warenverkehr zwischen Mitgliedstaaten in ein Zollverfahren. EU. Im Rahmen des Warenverkehrs mit Vertragsparteien des Übereinkommens zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr zur Überführung von Waren in eines der in den Spalten A, E, und H bis J der Tabelle in Anlage C1 aufgeführten Zollverfahren, zur Zuweisung einer der in den Spalten C und D der Tabelle in Anlage C1 Titel I Buchstabe B aufgeführten zollrechtlichen Bestimmungen. CO. Für Unionswaren, die während einer Übergangszeit nach dem Beitritt neuer Mitgliedstaaten besonderen Maßnahmen unterliegen, zur Überführung von Waren in ein Zolllagerverfahren vor der Ausfuhr mit dem Ziel der Erlangung von Sondererstattungen bei der Ausfuhr oder in ein Herstellungsverfahren unter zollamtlicher Überwachung und im Rahmen von Zollkontrollen vor der Ausfuhr und Zahlung von Ausfuhrerstattungen, für Unionswaren im Rahmen des Warenverkehrs zwischen Teilen des Zollgebiets der Union, in denen die Vorschriften der Richtlinie 2006/112/EG anwendbar sind, und solchen Teilen dieses Gebiets, in denen diese Vorschriften nicht gelten, sowie im Rahmen des Warenverkehrs zwischen den Teilen dieses Gebiets, in denen diese Vorschriften nicht anwendbar sind. Zweites Unterfeld Folgende Codes (a1) sind zu verwenden: A Für eine herkömmliche Zollanmeldung (normales Verfahren, Artikel 162 Zollkodex). B oder C: Für eine vereinfachte Zollanmeldung (vereinfachtes Verfahren, Artikel 166 Zollkodex). D: Für die Abgabe einer herkömmlichen Zollanmeldung (gemäß Code A), bevor der Anmelder die Waren gestellen kann E oder F: Für die Abgabe einer vereinfachten Zollanmeldung (gemäß Code B oder C), bevor der Anmelder die Waren gestellen kann. X oder Y: Für eine ergänzende Zollanmeldung im Rahmen eines unter B oder C und E oder F definierten vereinfachten Verfahrens. Z: Für eine ergänzende Zollanmeldung im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens gemäß den Artikeln 166 und 182 Zollkodex. Die Codes D und F dürfen nur im Rahmen des Verfahrens gemäß Artikel 171 Zollkodex verwendet werden, wenn eine Zollanmeldung abgegeben wird, bevor der Anmelder die Waren gestellen kann. Drittes Unterfeld Folgende Codes (an..5) sind zu verwenden: T1 Waren, die im externen Unionsversandverfahren befördert werden sollen. T2 Waren, die gemäß Artikel 227 Zollkodex im internen Unionsversandverfahren befördert werden sollen, außer im Falle des Artikels 286 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447. T2F: Waren, die im Einklang mit Artikel 188 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 in das interne Unionsversandverfahren übergeführt werden sollen. T2SM: Waren, die gemäß Artikel 2 des Beschlusses Nr. 4/92 des Kooperationsausschusses EWG-San Marino vom 22. Dezember 1992 in das interne Unionsversandverfahren übergeführt werden. T. Gemischte Sendungen gemäß Artikel 286 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447. In diesem Fall ist der freie Raum hinter der Kurzbezeichnung "T" durchzustreichen. T2L: Vordruck zum Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren. T2LF: Vordruck zum Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren mit Bestimmung in oder Herkunft aus einem Teil des Zollgebiets der Union, in dem die Richtlinie 2006/112/EG keine Anwendung findet. T2LSM: Vordruck zum Nachweis des Status der Waren mit Bestimmung San Marino gemäß Artikel 2 des Beschlusses Nr. 4/92 des Kooperationsausschusses EWG-San Marino vom 22. Dezember 1992. Feld 2: Versender/Ausführer Wird eine Kennnummer verlangt, ist die EORI-Nummer anzugeben, die sich wie folgt zusammensetzt: Feld Inhalt Feldtyp Format Beispiele 1 Kennung des Mitgliedstaats, der die Nummer zuteilt (ISO-Alpha-2-Ländercode) Alphabetisch 2 a2 PL 2 Einzige Kennnummer in einem Mitgliedstaat Alphanumerisch 15 an..15 1234567890ABCDE Beispiel: "PL1234567890" für einen polnischen Ausführer (Ländercode: PL), dessen einzige EORI-Nummer "1234567890ABCDE" ist. Ländercode: Die alphabetischen Unionscodes für Länder und Gebiete beruhen auf den geltenden ISO-Alpha-2-Codes (a2), sofern sie mit den gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 471/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über Gemeinschaftsstatistiken des Außenhandels mit Drittländern und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1172/95 des Rates 1) festgelegten Ländercodes vereinbar sind. 1) ABl. Nr. L 152 vom 16.06.2009 S. 23. Feld 8: Empfänger Wird eine Kennnummer verlangt, wird die EORI-Nummer in der Zusammensetzung gemäß Feld 2 angegeben. Wird eine Kennnummer verlangt und enthält die Anmeldung die Einzelheiten einer summarischen Ausgangsanmeldung gemäß Anlage A, kann die eindeutige Drittlandskennnummer, die das betreffende Drittland der Union mitgeteilt hat, verwendet werden. Feld 14: Anmelder/Vertreter a)Zur Bezeichnung des Anmelders oder des Status seines Vertreters ist einer der folgenden Codes (n1) vor den Namen und die vollständige Anschrift zu setzen: 1.Anmelder 2.Vertreter (direkte Vertretung nach Artikel 18 Absatz 1 erster Unterabsatz Zollkodex) 3.Vertreter (indirekte Vertretung nach Artikel 18 Absatz 1 erster Unterabsatz Zollkodex) Wird dieses Datenelement auf Papier ausgedruckt, ist es in eckige Klammern zu setzen (zB [1], [2] oder [3]). b)Wird eine Kennnummer verlangt, wird die EORI-Nummer in der Zusammensetzung gemäß Feld 2 angegeben. Feld 15a: Code für das Versendungsland/Ausfuhrland Die in Feld 2 angegebenen Ländercodes sind zu verwenden. Feld 17a: Code für das Bestimmungsland Die in Feld 2 angegebenen Ländercodes sind zu verwenden. Feld 17b: Code für die Bestimmungsregion Die von den Mitgliedstaaten festzulegenden Codes sind zu verwenden. Feld 18: Staatszugehörigkeit des Beförderungsmittels beim Abgang Die in Feld 2 angegebenen Ländercodes sind zu verwenden. Feld 19: Container (Ctr) Folgende Codes (n1) sind zu verwenden: 0Nicht in Containern beförderte Waren 1In Containern beförderte Waren Feld 20: Lieferbedingungen Der nachstehenden Tabelle sind die Codes und Angaben zu entnehmen, die gegebenenfalls in den ersten beiden Unterfeldern dieses Feldes einzutragen sind:(*) Erstes Unterfeld Bedeutung Zweites Unterfeld Incoterms-Code Incoterms- ICC/ECE Anzugebender Ort Codes für alle Beförderungsarten EXW (Incoterms 2020) Ab Werk Vereinbarter Ort der Lieferung FCA (Incoterms 2020) Frei Frachtführer Vereinbarter Ort der Lieferung CPT (Incoterms 2020) Fracht bezahlt bis Vereinbarter Bestimmungsort CIP (Incoterms 2020) Fracht und Versicherung bezahlt bis Vereinbarter Bestimmungsort DPU (Incoterms 2020) Geliefert benannter Ort entladen Vereinbarter Bestimmungsort DAP (Incoterms 2020) Geliefert benannter Ort Vereinbarter Bestimmungsort DDP (Incoterms 2020) Geliefert verzollt Vereinbarter Bestimmungsort DAT (Incoterms 2010) Geliefert Terminal Vereinbarter Terminal am Hafen oder Bestimmungsort Für die Beförderung auf See und auf Binnenwasserwegen geltende Codes FAS (Incoterms 2020) Frei Längsseite Schiff Vereinbarter Verladehafen FOB (Incoterms 2020) Frei an Bord Vereinbarter Verladehafen CFR (Incoterms 2020) Kosten und Fracht Vereinbarter Bestimmungshafen CIF (Incoterms 2020) Kosten, Versicherung und Fracht Vereinbarter Bestimmungshafen XXX Andere Lieferbedingungen als vorstehend angegeben Genaue Angabe der im Vertrag enthaltenen Bedingungen Im dritten Unterfeld können die Mitgliedstaaten zusätzliche Angaben in folgender codierter Form verlangen (n1): 1Ort liegt in dem betreffenden Mitgliedstaat 2Ort liegt in einem anderen Mitgliedstaat 3Andere (Ort liegt außerhalb des Gebiets der Union) (*) Laut Amtsblatt der Europäischen Union vom 7. Dezember 2020, ABl. Nr. L 63 vom 23.01.2021 S. 1 Feld 21: Staatszugehörigkeit des grenzüberschreitenden aktiven Beförderungsmittels Die in Feld 2 angegebenen Ländercodes sind zu verwenden. Feld 22: Rechnungswährung Die Rechnungswährung wird mit dem ISO-Alpha-3-Währungscode (ISO 4217 für die Darstellung von Währungen) angegeben. Feld 24: Art des Geschäfts Die Mitgliedstaaten, die diese Angabe verlangen, müssen die einstelligen Codes in Spalte A der in Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 113/2010 der Kommission 1) enthaltenen Liste verwenden und diese Ziffer im linken Teil des Feldes eintragen. Sie können gegebenenfalls vorsehen, dass im rechten Teil des Feldes eine zweite Ziffer aus Spalte B der genannten Liste einzutragen ist. 1) ABl. Nr. L 37 vom 10.02.2010 S. 1. Feld 25: Verkehrszweig an der Grenze Folgende Codes (n1) sind zu verwenden: Code Bezeichnung 1 Seeverkehr 2 Schienenverkehr 3 Beförderung auf der Straße 4 Beförderung auf dem Luftweg 5 Postsendung 7 Feste Transporteinrichtungen 8 Binnenschifffahrt 9 Eigener Antrieb Feld 26: Inländischer Verkehrszweig Zu verwenden sind die für Feld 25 festgelegten Codes. Feld 29: Ausgangs-/Eingangszollstelle Die Codes (an8) haben folgende Struktur: Die ersten beiden Zeichen (a2) dienen der Kennzeichnung des Landes und entsprechen den in Feld 2 zu verwendenden Ländercodes. Die nächsten sechs Zeichen (an6) stehen für die betreffende Zollstelle in diesem Land. Hierfür wird folgende Struktur empfohlen: Die ersten drei Zeichen (a3) stehen für den UN/LOCODE gefolgt von einer dreistelligen alphanumerischen Unterteilung (an3) für nationale Zwecke. Wird die Unterteilung nicht in Anspruch genommen, ist "000" anzugeben. Beispiel: BEBRU000: BE = ISO 3166 für Belgien, BRU = UN/LOCODE für die Stadt Brüssel, 000 für die nicht genutzte Unterteilung. Feld 31: Packstücke und Warenbezeichnung: Zeichen und Nummern - Containernummer(n) - Anzahl und Art Art der Packstücke Folgende Codes sind zu verwenden: (UN/ECKE-Empfehlung Nr. 21/Rev. 8.1 vom 12. Juli 2010). VERPACKUNGSCODES Aerosol (Sprüh- oder Spraydose) AE Ampulle, geschützt AP Ampulle, ungeschützt AM Balken GI Balken, im Bündel/Bund GZ Ball AL Ballen, gepresst BL Ballen, nicht gepresst BN Ballon, geschützt BP Ballon, ungeschützt BF Bandspule SO Barren IN Barren, im Bündel/Bund IZ Becher CU Behälter BI Behältnis, eingeschweißt in Kunststoff MW Behältnis, Glas GR Behältnis, Holz AD Behältnis, Holzfaser AB Behältnis, Kunststoff PR Behältnis, Metall MR Behältnis, Papier AC Beutel, flexibel FX Beutel, gewebter Kunststoff 5H Beutel, gewebter Kunststoff, ohne Innenfutter/Auskleidung XA Beutel, gewebter Kunststoff, undurchlässig XB Beutel, gewebter Kunststoff, wasserresistent XC Beutel, groß ZB Beutel, klein SH Beutel, Kunststoff EC Beutel, Kunststofffilm XD Beutel, Massengut 43 Beutel, mehrlagig, Tüte MB Beutel, Papier 5M Beutel, Papier, mehrlagig XJ Beutel, Papier, mehrwandig, wasserresistent XK Beutel, Polybag 44 Beutel, Tasche PO Beutel, Textil 5L Beutel, Textil, ohne Innenfutter/Auskleidung XF Beutel, Textil, undurchlässig XG Beutel, Textil, wasserresistent XH Beutel, Tragetasche TT Beutel, Tüte BG Bierkasten CB Bigbag JB Blech SM Block OK Bohle PN Bohlen, im Bündel/Bund PZ Bottich, mit Deckel TL Bottich, Wanne, Kübel, Zuber, Bütte, Fass TB Boxpalette PB Bretter, im Bündel/Bund BY Bund BH Bündel ("Bundle") BE Bündel ("Truss") TS Bündel, Holz 8C Container, Außen- OU Container, flexibel 1F Container, Gallone GL Container, Metall ME Container, nicht anders als Beförderungsausrüstung angegeben CN Deckelkorb HR Dose, rechteckig CA Dose, zylindrisch CX Eimer BJ Einheit UN Einmachglas JR Einzelabpackung ZZ Fahrzeug VN Fass ("Barrel") BA Fass ("Butt") BU Fass ("Cask") CK Fass ("Firkin") FI Fass ("Keg") KG Fass ("Vat") VA Fass, Holz 2C Fass, Holz, Spundart QH Fass, Trommel, Aluminium 1B Fass, Trommel, Aluminium, abnehmbares Oberteil QD Fass, Trommel, Aluminium, nicht abnehmbares Oberteil GC Fass, Trommel, Eisen DI Fass, Trommel, Holz 1W Fass, Trommel, Holzfaser 1G Fass, Trommel, Kunststoff IH Fass, Trommel, Kunststoff, abnehmbares Oberteil QG Fass, Trommel, Kunststoff, nicht abnehmbares Oberteil QF Fass, Trommel, Sperrholz 1D Fass, Trommel, Stahl 1A Fass, Trommel, Stahl, abnehmbares Oberteil QB Fass, Trommel, Stahl, nicht abnehmbares Oberteil QA Feldkiste FO Filmpack FP Flasche, geschützt, bauchig BV Flasche, geschützt, zylindrisch BQ Flasche, ungeschützt, bauchig BS Flasche, ungeschützt, zylindrisch BO Flaschenkasten/Flaschengestell BC Flexibag FB Flexitank FE Gasflasche GB Gepäck LE Gestell RK Gestell, Garderobenstange RJ Glasballon, geschützt DP Glasballon, ungeschützt DJ Glaskolben FL Gurt B4 Halbschale AI Handkoffer SU Haspel, Spule RL Henkelkrug PH Hülle, Deckel, Überzug CV Hülle, Stahl SV Hülse SY Jutesack JT Käfig CG Käfig, Commonwealth Handling Equipment Pool (CHEP) DG Käfig, Rolle CW Kanister CI Kanister, Kunststoff 3H Kanister, Kunststoff, abnehmbares Oberteil QN Kanister, Kunststoff, nicht abnehmbares Oberteil QM Kanister, rechteckig JC Kanister, Stahl 3A Kanister, Stahl, abnehmbares Oberteil QL Kanister, Stahl, nicht abnehmbares Oberteil QK Kanister, zylindrisch JY Karton CT Kasten BX Kasten, Aluminium 4B Kasten, Commonwealth Handling Equipment Pool (CHEP), Eurobox DH Kasten, für Flüssigkeiten BW Kasten, Holz, Naturholz, gewöhnliches QP Kasten, Holzfaserplatten 4G Kasten, Kunststoff 4H Kasten, Kunststoff, ausdehnungsfähig QR Kasten, Kunststoff, fest QS Kasten, Naturholz 4C Kasten, Sperrholz 4D Kasten, Stahl 4A Kasten, wiederverwendbares Holz 4F Kegel AJ Kiste ("Case, car") 7A Kiste ("Case") CS Kiste ("Chest") CH Kiste, Holz 7B Kiste, isothermisch EI Kiste, Massengut, Holz DM Kiste, Massengut, Karton DK Kiste, Massengut, Kunststoff DL Kiste, mehrlagig, Holz DB Kiste, mehrlagig, Karton DC Kiste, mehrlagig, Kunststoff DA Kiste, Metall MA Kiste, mit Palette ED Kiste, mit Palette, Holz EE Kiste, mit Palette, Karton EF Kiste, mit Palette, Kunststoff EG Kiste, mit Palette, Metall EH Kiste, Stahl SS Koffer TR Konservendose T1 Korb BK Korb, mit Henkel, Holz HB Korb, mit Henkel, Karton HC Korb, mit Henkel, Kunststoff HA Körbchen PJ Korbflasche WB Korbflasche, geschützt CP Korbflasche, ungeschützt CO Krug JG Kübel PL Kufenbrett SL Lattenkiste CR Lebensmittelbehälter FT Los LT Magazinwagen FW Massengut, fest, feine Teilchen ("Pulver") VY Massengut, fest, große Teilchen ("Knollen") VO Massengut, fest, körnige Teilchen ("Körner") VR Massengut, flüssig VL Massengut, Flüssiggas (bei anormaler Temperatur/anormalem Druck) VQ Massengut, Gas (bei 1 031 mbar und 15 °C) VG Massengutbehälter, mittelgroß WA Massengutbehälter, mittelgroß, Aluminium WD Massengutbehälter, mittelgroß, Aluminium, beaufschlagt mit mehr als 10 kPa WH Massengutbehälter, mittelgroß, Aluminium, Flüssigkeit WL Massengutbehälter, mittelgroß, flexibel ZU Massengutbehälter, mittelgroß, gewebter Kunststoff, beschichtet WP Massengutbehälter, mittelgroß, gewebter Kunststoff, beschichtet, mit Umhüllung WR Massengutbehälter, mittelgroß, gewebter Kunststoff, mit Umhüllung WQ Massengutbehälter, mittelgroß, gewebter Kunststoff, ohne Umhüllung WN Massengutbehälter, mittelgroß, Holzfaser Massengutbehälter, mittelgroß, Kunststofffolie WS Massengutbehälter, mittelgroß, Metall WF Massengutbehälter, mittelgroß, Metall, beaufschlagt mit 10 kPa WJ Massengutbehälter, mittelgroß, Metall, Flüssigkeit WM Massengutbehälter, mittelgroß, Metall, kein Stahl ZV Massengutbehälter, mittelgroß, Naturholz ZW Massengutbehälter, mittelgroß, Naturholz, mit Auskleidung WU Massengutbehälter, mittelgroß, Papier, mehrlagig ZA Massengutbehälter, mittelgroß, Papier, mehrlagig, wasserresistent ZC Massengutbehälter, mittelgroß, Sperrholz ZX Massengutbehälter, mittelgroß, Sperrholz, mit Auskleidung WY Massengutbehälter, mittelgroß, Stahl WC Massengutbehälter, mittelgroß, Stahl, beaufschlagt mit mehr als 10 kPa WG Massengutbehälter, mittelgroß, Stahl, Flüssigkeit WK Massengutbehälter, mittelgroß, starrer Kunststoff AA Massengutbehälter, mittelgroß, starrer Kunststoff, frei stehend, Feststoffe ZF Massengutbehälter, mittelgroß, starrer Kunststoff, frei stehend, mit Druck beaufschlagt ZH Massengutbehälter, mittelgroß, starrer Kunststoff, frei stehend, Flüssigkeiten ZK Massengutbehälter, mittelgroß, starrer Kunststoff, statische Struktur, Feststoffe ZD Massengutbehälter, mittelgroß, starrer Kunststoff, statische Struktur, mit Druck beaufschlagt ZG Massengutbehälter, mittelgroß, starrer Kunststoff, statische Struktur, Flüssigkeiten ZJ Massengutbehälter, mittelgroß, Textil mit Umhüllung WW Massengutbehälter, mittelgroß, Textil, beschichtet WV Massengutbehälter, mittelgroß, Textil, beschichtet und Umhüllung WX Massengutbehälter, mittelgroß, Textil, mit äußerer Umhüllung WT Massengutbehälter, mittelgroß, Verbundmaterial ZS Massengutbehälter, mittelgroß, Verbundmaterial, flexibler Kunststoff, Feststoffe ZM Massengutbehälter, mittelgroß, Verbundmaterial, flexibler Kunststoff, mit Druck beaufschlagt ZP Massengutbehälter, mittelgroß, Verbundmaterial, flexibler Kunststoff, Flüssigkeiten ZR Massengutbehälter, mittelgroß, Verbundmaterial, starrer Kunststoff, Feststoffe PLN Massengutbehälter, mittelgroß, Verbundmaterial, starrer Kunststoff, mit Druck beaufschlagt ZN Massengutbehälter, mittelgroß, Verbundmaterial, starrer Kunststoff, Flüssigkeiten ZQ Massengutbehälter, mittelgroß, wiederverwertetes Holz ZY Massengutbehälter, mittelgroß, wiederverwertetes Holz, mit Auskleidung WZ Matte MT Milchkanne CC Milchkasten MC Netz NT Netz, schlauchförmig, Kunststoff NU Netz, schlauchförmig, Textil NV Nicht verfügbar NA Nicht verpackt oder nicht abgepackt NE Nicht verpackt oder nicht abgepackt, eine Einheit NF Nicht verpackt oder nicht abgepackt, mehrere Einheiten NG Obst-/Gemüsekiste ("Lug") LU Obststeige FC Ohne Käfig UC Oktabin OT Oxhoft HG Päckchen PA Packung, Display, Holz IC Packung, Display, Kunststoff ID Packung, Display, Metall IB Packung, Karton, mit Greiflöchern für Flaschen IK Packung, Papierumhüllung IF Packung, Präsentation IE Packung, Schlauch IA Packung/Packstück PK Paket PC Palette PX Palette, 100 cm × 110 cm AH Palette, AS 4068-1993 OD Palette, CHEP 100 cm × 120 cm OC Palette, CHEP 40 cm × 60 cm OA Palette, CHEP 80 cm × 120 cm OB Palette, Holz 8A Palette, Holz AG Palette, ISO T11 OE Palette, modular, Manschette 80 cm × 100 cm PD Palette, modular, Manschette 80 cm × 120 cm AF Palette, modular, Manschette 80 cm × 120 cm PE Palette, Triwall TW Patrone CQ Pfanne P2 Platte ("Slab") SB Plattform, Gewicht oder Abmessungen nicht angegeben OF Quetschtube TD Rahmen FR Reifen TU Ring RG Rohr ("Pipe") PI Rohr ("Tube") TU Rohre, im Bündel/Bund ("Pipes, in bundle/bunch/truss") PV Rohre, im Bündel/Bund ("Tubes, in bundle/bunch/truss") TZ Rolle RO Rotnetz RT Sack SA Sack, Jute GY Sack, mehrlagig MS Sarg CJ Satz KI Schachtel NS Schale BM Schrumpfverpackt SW Seekiste SE Segeltuch CZ Spender DN Spindel SD Spule BB Spule ("Coil") CL Stab BR Stab, Stange RD Stäbe, im Bündel/Bund ("Bars, in bundle/bunch/truss") BZ Stäbe, Stangen, im Bündel/Bund ("Rods, in bundle/bunch/truss") RZ Stamm LG Stämme, im Bündel/Bund LZ Steige ("crate, framed") FD Steige ("crate, shallow") SC Steige, Holz 8B Streichholzschachtel MX Stück PP Stufe, Etage ST Tablett T1 Tafel, Bogen, Platte ST Tafel, Bogen, Platte, eingeschweißt in Kunststoff SP Tafel, Bögen, Platten, im Bündel/Bund SZ Tank, rechteckig TK Tank, zylindrisch TY Tankbehälter, allgemein TG Teekiste TC Tiertransportbox PF Tonne TE Topf PT Trägerpappe CM Transporthilfe SI Tray, mit waagerecht gestapelten flachen Artikeln GU Tray, starr, mit Deckel stapelbar (CEN TS 14482:2002) IL Tray-Packung (Trog, Tablett, Schale, Mulde) PU Tray-Packung, einlagig, ohne Deckel, Holz DT Tray-Packung, einlagig, ohne Deckel, Karton DV Tray-Packung, einlagig, ohne Deckel, Kunststoff DS Tray-Packung, einlagig, ohne Deckel, Polystyrol DU Tray-Packung, zweilagig, ohne Deckel, Holz DX Tray-Packung, zweilagig, ohne Deckel, Karton DY Tray-Packung, zweilagig, ohne Deckel, Kunststoff DW Trommel, Fass DR Truhe CF Tube, mit Düse TV Umschlag EN Umzugskasten LV Vakuumverpackt VP Vanpack VK Verschlag SK Weidenkorb CE Wickel BT Zerstäuber AT Zusammengesetzte Verpackung, Glasbehälter 6P Zusammengesetzte Verpackung, Glasbehälter in Aluminiumkiste YR Zusammengesetzte Verpackung, Glasbehälter in Aluminiumtrommel YQ Zusammengesetzte Verpackung, Glasbehälter in dehnungsfähigem Kunststoffgebinde YY Zusammengesetzte Verpackung, Glasbehälter in festem Kunststoffgebinde YZ Zusammengesetzte Verpackung, Glasbehälter in Holzfaserkiste YX Zusammengesetzte Verpackung, Glasbehälter in Holzfasertrommel YW Zusammengesetzte Verpackung, Glasbehälter in Holzkiste YS Zusammengesetzte Verpackung, Glasbehälter in Sperrholztrommel YT Zusammengesetzte Verpackung, Glasbehälter in Stahlkiste YP Zusammengesetzte Verpackung, Glasbehälter in Stahltrommel YN Zusammengesetzte Verpackung, Glasbehälter in Weidenkorb YV Zusammengesetzte Verpackung, Kunststoffbehälter 6H Zusammengesetzte Verpackung, Kunststoffbehälter in Aluminiumkiste YD Zusammengesetzte Verpackung, Kunststoffbehälter in Aluminiumtrommel YC Zusammengesetzte Verpackung, Kunststoffbehälter in fester Kunststoffkiste YM Zusammengesetzte Verpackung, Kunststoffbehälter in Holzfaserkiste YK Zusammengesetzte Verpackung, Kunststoffbehälter in Holzfasertrommel YJ Zusammengesetzte Verpackung, Kunststoffbehälter in Holzkiste YF Zusammengesetzte Verpackung, Kunststoffbehälter in Kunststofftrommel YL Zusammengesetzte Verpackung, Kunststoffbehälter in Sperrholzkiste YH Zusammengesetzte Verpackung, Kunststoffbehälter in Sperrholztrommel YG Zusammengesetzte Verpackung, Kunststoffbehälter in Stahlkiste YB Zusammengesetzte Verpackung, Kunststoffbehälter in Stahltrommel YA Zylinder CY Feld 33: Warennummer Erstes Unterfeld (8 Ziffern) Entsprechend den Vorschriften der Kombinierten Nomenklatur auszufüllen. Wird der Vordruck für ein Unionsversandverfahren verwendet, so ist in dieses Unterfeld mindestens der sechsstellige Code des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren einzutragen. Es ist jedoch nach Maßgabe der Kombinierten Nomenklatur auszufüllen, wenn eine Unionsbestimmung dies vorschreibt. Zweites Unterfeld (2 Zeichen) Entsprechend dem TARIC auszufüllen (zwei Ziffern betreffend die Anwendung besonderer Unionsmaßnahmen zur Erfüllung der Förmlichkeiten am Bestimmungsort). Drittes Unterfeld (4 Zeichen) Entsprechend dem TARIC auszufüllen (erster Zusatzcode). Viertes Unterfeld (4 Zeichen) Entsprechend dem TARIC auszufüllen (zweiter Zusatzcode). Fünftes Unterfeld (4 Zeichen) Von den betreffenden Mitgliedstaaten festzulegende Codes. Feld 34a: Code für das Ursprungsland Die in Feld 2 angegebenen Ländercodes sind zu verwenden. Feld 34b: Code für die Ursprungs-/Herstellungsregion Von den Mitgliedstaaten festzulegen. Feld 36: Präferenz Bei den in diesem Feld einzutragenden Codes handelt es sich um dreistellige Codes bestehend aus einem unter Nummer 1 erläuterten Element und einem unter Nummer 2 erläuterten zweistelligen Element. Die folgenden Codes sind zu verwenden: 1.Die erste Ziffer des Codes 1Zolltarifliche Maßnahme "erga omnes" 2Allgemeines Präferenzsystem (APS) 3Andere als die unter Code 2 fallenden Zollpräferenzen 4Abgabenerhebung in Anwendung der von der Europäischen Union geschlossenen Zollunionsabkommen 2.Die beiden folgenden Ziffern des Codes 00Keiner der nachstehenden Fälle 10Zollaussetzung 15Zollaussetzung mit besonderer Verwendung 18Zollaussetzung mit Bescheinigung über die Beschaffenheit der Ware 19Zeitweilige Aussetzung der Zölle für mit Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung eingeführte Waren 20Zollkontingent (*) 23Zollkontingent mit besonderer Verwendung (*) 25Zollkontingent mit Bescheinigung über die Beschaffenheit der Ware (*) 28Zollkontingent nach passiver Veredelung (*) 40Besondere Verwendung aufgrund des Gemeinsamen Zolltarifs 50Bescheinigung über die Beschaffenheit der Ware. (*) In den Fällen, in denen das beantragte Zollkontingent erschöpft ist, können die Mitgliedstaaten vorsehen, dass der Antrag für die Durchführung jeder anderen bestehenden Präferenz gilt. Feld 37: Verfahren A.Erstes Unterfeld In dieses Unterfeld ist ein vierstelliger Code einzutragen, der aus einem zweistelligen Element zur Bezeichnung des angemeldeten Verfahrens und aus einem weiteren zweistelligen Element zur Bezeichnung des vorangegangenen Verfahrens besteht. Die Liste der zweistelligen Elemente ist nachstehend aufgeführt. Als "vorangegangenes Verfahren" gilt das Verfahren, in dem sich die Waren befanden, bevor sie in das beantragte Verfahren übergeführt wurden. Falls das vorangegangene Verfahren ein Lagerverfahren oder ein Verfahren der vorübergehenden Verwendung war oder die Ware aus einer Freizone gekommen ist, ist der entsprechende Code nur zu verwenden, wenn die betreffende Ware nicht vorher in ein besonderes Verfahren (aktive oder passive Veredelung) übergeführt wurde. Beispiel: Wiederausfuhr von Waren, die in die aktive Veredelung und danach in ein Zolllagerverfahren übergeführt wurden: Code 3151 (und nicht 3171). (Erster Vorgang = 5100; zweiter Vorgang = 7151; Wiederausfuhr = 3151). Desgleichen gilt die Überführung von Waren in eines der vorgenannten Nichterhebungsverfahren bei der Wiedereinfuhr von Waren, die zuvor vorübergehend ausgeführt worden waren, als einfache Einfuhr im Rahmen dieses Verfahrens. Die Wiedereinfuhr wird erst erfasst, wenn die Waren zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden. Beispiel: Überlassung von Waren zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr, die im Rahmen der passiven Veredelung ausgeführt und bei der Wiedereinfuhr in das Zolllagerverfahren übergeführt worden waren: Code 6121 (und nicht 6171). (Erster Vorgang: vorübergehende Ausfuhr zur passiven Veredelung = 2100; zweiter Vorgang: Überführung in das Zolllagerverfahren = 7121; dritter Vorgang: Überlassung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr = 6121). Die in der folgenden Auflistung mit dem Buchstaben (a) versehenen Codes können nicht als erstes Element des Verfahrenscodes verwendet werden, sondern weisen lediglich auf ein vorangegangenes Verfahren hin. Beispiel: 4054 = Abfertigung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr von Waren, die zuvor zur aktiven Veredelung in einen anderen Mitgliedstaat übergeführt wurden. Liste der Verfahren mit Codes Je zwei dieser Grundelemente müssen zu einem vierstelligen Code zusammengestellt werden. 00.Dieser Code zeigt an, dass kein vorangegangenes Verfahren vorliegt (a). 01.Überlassung von Waren zum zollrechtlich freien Verkehr mit gleichzeitigem Wiederversand im Rahmen des Warenverkehrs zwischen Teilen des Zollgebiets der Union, in denen die Vorschriften der Richtlinie 2006/112/EG des Rates anwendbar sind, und solchen Teilen dieses Gebiets, in denen diese Vorschriften nicht gelten, sowie auf den Warenverkehr zwischen den Teilen dieses Gebiets, in denen diese Vorschriften nicht anwendbar sind. Überlassung von Waren zum zollrechtlich freien Verkehr mit gleichzeitigem Wiederversand im Rahmen des Warenverkehrs zwischen der Union und den Ländern, mit denen sie eine Zollunion gebildet hat. Beispiel: Drittlandswaren, die in Frankreich zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen und zu ihrem Bestimmungsort auf den Kanalinseln weiterbefördert werden. 02.Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr zur Durchführung einer aktiven Veredelung (Verfahren der Zollrückvergütung). (a) Erläuterung: Aktive Veredelung (Zollrückvergütungsverfahren) gemäß Artikel 256 Zollkodex. 07.Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr und gleichzeitige Überführung in ein anderes Lagerverfahren als das Zolllagerverfahren. Erläuterung: Dieser Code wird in den Fällen verwendet, in denen die Waren zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden, ohne dass die Mehrwertsteuer oder gegebenenfalls fällige Verbrauchsteuern entrichtet wurden. Beispiele: Eingeführte Maschinen werden zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen, aber die Mehrwertsteuer wird nicht entrichtet. In einem Steuerlager oder in anderen Räumlichkeiten unter Steueraufsicht können die Waren unter Aussetzung der Mehrwertsteuer aufbewahrt werden. Eingeführte Zigaretten werden zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen, aber die Mehrwertsteuer und die Verbrauchsteuern werden nicht entrichtet. Die Waren werden in einem Steuerlager oder in anderen Räumlichkeiten unter Steueraufsicht unter Aussetzung der Mehrwertsteuer und der Verbrauchsteuern aufbewahrt. 10.Endgültige Ausfuhr Beispiel: Normale Ausfuhr von Unionswaren in ein Drittland, aber auch Ausfuhr von Unionswaren in Teile des Zollgebiets der Union, in denen die Richtlinie 2006/112/EG (ABl. Nr. L 347 vom 11.12.2006 S. 1) keine Anwendung findet. 11.Ausfuhr von im Rahmen einer aktiven Veredelung aus Ersatzwaren hervorgegangenen Veredelungserzeugnissen vor Überführung der Einfuhrwaren in das Verfahren. Erläuterung: Vorzeitige Ausfuhr (EX-IM) gemäß Artikel 223 Absatz 2 Buchstabe c Zollkodex. Beispiel: Zigaretten, die aus Tabakblättern mit Ursprung in der Union hergestellt wurden, werden ausgeführt, bevor Tabakblätter aus Drittländern in das Verfahren der aktiven Veredelung übergeführt werden. 21.Vorübergehende Ausfuhr im Rahmen der passiven Veredelung. Beispiel: Erläuterung: Passive Veredelung gemäß den Artikeln 259 bis 262 des Zollkodex. Siehe auch Code 22. 22.Vorübergehende Ausfuhr zu anderen als unter Code 21 genannten Zwecken. Beispiel: Gleichzeitige Anwendung der passiven Veredelung und des wirtschaftlichen passiven Veredelungsverkehrs für Textilerzeugnisse (Verordnung (EG) Nr. 3036/94 des Rates). 23.Vorübergehende Ausfuhr zum Zweck der Wiedereinfuhr in unverändertem Zustand Beispiel: Vorübergehende Ausfuhr von Waren wie Ausstellungsgut, Muster, Berufsausrüstungen usw. 31.Wiederausfuhr Erläuterung: Wiederausfuhr von Nicht-Unionswaren nach einem Verfahren der Steueraussetzung. Beispiel: Waren, die in ein Zolllagerverfahren übergeführt und anschließend zur Wiederausfuhr angemeldet werden. 40.Gleichzeitige Überlassung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr ohne mehrwertsteuerbefreiende Lieferung. Beispiel: Drittlandswaren, für die die Zölle und die Mehrwertsteuer entrichtet werden. 41.Gleichzeitige Überlassung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr von Waren im Verfahren der aktiven Veredelung (Zollrückvergütungsverfahren) (a). Beispiel: Aktive Veredelung mit Entrichtung der Zölle und der nationalen Abgaben bei der Einfuhr. 42.Gleichzeitige Überlassung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit mehrwertsteuerbefreiender Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat, gegebenenfalls mit Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren in einem Verfahren der Steueraussetzung. Erläuterung: Die Mehrwertsteuerbefreiung und gegebenenfalls die Verbrauchsteueraussetzung werden gewährt, da auf die Einfuhr eine unionsinterne Lieferung oder Beförderung der Gegenstände in einen anderen Mitgliedstaat folgt. In diesem Fall sind die Mehrwertsteuer und gegebenenfalls die Verbrauchsteuern im Bestimmungsmitgliedstaat zu entrichten. Für dieses Verfahren müssen die betreffenden Personen die Voraussetzungen gemäß Artikel 143 Absatz 2 der Richtlinie 2006/112/EG und gegebenenfalls die Voraussetzungen gemäß Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2008/118/EG erfüllen. Beispiel 1: Mehrwertsteuerbefreiung bei der Einfuhr unter Inanspruchnahme der Dienste eines steuerlichen Vertreters. Beispiel 2: Aus einem Drittland eingeführte verbrauchsteuerpflichtige Waren, die zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr überlassen und mehrwertsteuerbefreiend in einen anderen Mitgliedstaat geliefert werden. Auf die Überlassung zum zoll- und steuerrechtlichen Verkehr folgt unmittelbar eine von einem registrierten Versender gemäß Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2008/118/EG veranlasste Beförderung in einem Verfahren der Steueraussetzung vom Ort der Einfuhr. 43.Gleichzeitige Überlassung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr im Rahmen von besonderen Maßnahmen für die Erhebung eines Betrags während der Übergangszeit nach dem Beitritt neuer Mitgliedstaaten. Beispiel: Überlassung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zum zollrechtlich freien Verkehr während einer besonderen Übergangszeit nach dem Beitritt neuer Mitgliedstaaten, in der ein besonderes Zollverfahren oder besondere Maßnahmen zwischen den neuen Mitgliedstaaten und dem Rest der Union gelten, wie seinerzeit für ES und PT. 45.Überlassung von Waren zum zollrechtlich und mehrwertsteuer- oder verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr und deren Überführung in ein Steuerlagerverfahren. Erläuterung: Befreiung von der Mehrwertsteuer oder von den Verbrauchsteuern durch Überführung der Waren in ein Steuerlagerverfahren. Beispiele: Aus einem Drittland eingeführte Zigaretten werden zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen und die Mehrwertsteuer wird entrichtet. In einem Steuerlager oder in anderen Räumlichkeiten unter Steueraufsicht können die Waren unter Aussetzung der Verbrauchsteuer aufbewahrt werden. Aus einem Drittland eingeführte Zigaretten werden zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen und die Verbrauchsteuern werden entrichtet. In einem Steuerlager oder in anderen Räumlichkeiten unter Steueraufsicht können die Waren unter Aussetzung der Mehrwertsteuer aufbewahrt werden. 48.Gleichzeitige Überlassung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr von Ersatzwaren im Rahmen der passiven Veredlung vor Ausfuhr der Waren der vorübergehenden Ausfuhr. Erläuterung: Standardaustauschverfahren (IM-EX), vorzeitige Einfuhr gemäß Artikel 262 Absatz 1 Zollkodex. 49.Überlassung von Unionswaren zum steuerrechtlich freien Verkehr im Rahmen des Warenverkehrs zwischen Teilen des Zollgebiets der Union, in denen die Vorschriften der Richtlinie 2006/112/EG anwendbar sind, und solchen Teilen dieses Gebiets, in denen diese Vorschriften nicht gelten, sowie auf den Warenverkehr zwischen den Teilen dieses Gebiets, in denen diese Vorschriften nicht anwendbar sind. Überlassung von Waren zum steuerrechtlich freien Verkehr im Rahmen des Warenverkehrs zwischen der Union und den Ländern, mit denen sie eine Zollunion gebildet hat. Erläuterung: Einfuhr mit Überlassung zum steuerrechtlich freien Verkehr von Waren aus Teilen der Union, in denen die Richtlinie 2006/112/EG keine Anwendung findet. Die Verwendung der Zollanmeldung ist in Artikel 134 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 geregelt. Beispiele: Waren aus Martinique, die in Belgien zum steuerrechtlich freien Verkehr überlassen werden. Waren aus Andorra, die in Deutschland zum steuerrechtlich freien Verkehr überlassen werden. 51.Aktive Veredelung Erläuterung: Aktive Veredelung gemäß Artikel 256 Zollkodex. 53.Einfuhr zwecks Überführung in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung. Beispiel: Vorübergehende Verwendung etwa zu Ausstellungszwecken. 54.Aktive Veredelung in einem anderen Mitgliedstaat (ohne die Waren zuvor zum zollrechtlich freien Verkehr zu überlassen) (a). Erläuterung: Dieser Code dient der Erfassung in den Statistiken über den unionsinternen Warenverkehr. Beispiel: Eine Drittlandsware wird in Belgien in die aktive Veredelung übergeführt (5100). Im Anschluss an die Veredelung werden sie nach Deutschland versandt, um dort zum freien Verkehr (4054) überlassen bzw. einer weiteren Veredelung unterzogen zu werden (5154). 61.Wiedereinfuhr mit gleichzeitiger Überlassung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr ohne mehrwertsteuerbefreiende Lieferung. 63.Wiedereinfuhr und gleichzeitige Überlassung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit mehrwertsteuerbefreiender Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat, gegebenenfalls mit Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren in einem Verfahren der Steueraussetzung. Erläuterung: Die Mehrwertsteuerbefreiung und gegebenenfalls die Verbrauchsteueraussetzung werden gewährt, da auf die Wiedereinfuhr eine unionsinterne Lieferung oder Beförderung der Gegenstände in einen anderen Mitgliedstaat folgt. In diesem Fall sind die Mehrwertsteuer und gegebenenfalls die Verbrauchsteuern im Bestimmungsmitgliedstaat zu entrichten. Für dieses Verfahren müssen die betreffenden Personen die Voraussetzungen gemäß Artikel 143 Absatz 2 der Richtlinie 2006/112/EG und gegebenenfalls die Voraussetzungen gemäß Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2008/118/EG erfüllen. Beispiel 1: Wiedereinfuhr nach passiver Veredelung oder vorübergehender Verwendung, wobei eine etwaige MwSt.-Schuld beim steuerlichen Vertreter erhoben wird. Beispiel 2: Nach passiver Veredelung wiedereingeführte und zum zollrechtlich freien Verkehr überlassene verbrauchsteuerpflichtige Waren, die mehrwertsteuerbefreiend in einen anderen Mitgliedstaat geliefert werden. Auf die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr folgt unmittelbar eine von einem registrierten Versender gemäß Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2008/118/EG vom Ort der Wiedereinfuhr veranlasste Beförderung in einem Verfahren der Steueraussetzung. 68.Wiedereinfuhr mit gleichzeitiger Überlassung zum zoll- und teilweise steuerrechtlich freien Verkehr und Überführung in ein anderes Lagerverfahren als das Zolllagerverfahren. Beispiel: Weiterverarbeitete alkoholische Getränke, die wiedereingeführt und in ein Verbrauchsteuerlager übergeführt werden. 71.Überführung von Waren in das Zolllagerverfahren. Erläuterung: Überführung von Waren in das Zolllagerverfahren. Hierdurch wird in keiner Weise der gleichzeitigen Überführung in ein Verbrauchsteuer- oder MwSt.-Lager vorgegriffen. 76.Überführung in das Zolllagerverfahren vor der Ausfuhr mit dem Ziel der Erlangung von Sondererstattungen bei der Ausfuhr. Beispiel: Entbeintes Fleisch von ausgewachsenen männlichen Rindern, das vor der Ausfuhr in das Zolllagerverfahren übergeführt wird (Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1741/2006 der Kommission vom 24. November 2006 mit den Bedingungen für die Gewährung der Sondererstattung bei der Ausfuhr von in das Zolllagerverfahren übergeführtem entbeintem Fleisch von ausgewachsenen männlichen Rindern 1)). 1) ABl. Nr. L 329 vom 25.11.2006 S. 7. 77.Herstellung von Waren unter zollamtlicher Überwachung und im Rahmen von Zollkontrollen im Sinne des Artikels 5 Nummer 27 des Zollkodes vor der Ausfuhr und der Zahlung von Ausfuhrerstattungen. Beispiel: Unter zollamtlicher Überwachung und im Rahmen von Zollkontrollen vor der Ausfuhr hergestellte Rindfleischkonserven (Artikel 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 1731/2006 der Kommission vom 23. November 2006 über besondere Durchführungsbestimmungen für die Erstattungen bei der Ausfuhr bestimmter Rindfleischkonserven 2)). 2) ABl. Nr. L 325 vom 24.11.2006 S. 12. 78.Verbringung von Waren in eine Freizone (a). 91.Überführung in das Verfahren der Umwandlung unter zollamtlicher Überwachung (a). 92.Umwandlung unter zollamtlicher Überwachung in einem anderen Mitgliedstaat (ohne die Waren zuvor zum zollrechtlich freien Verkehr zu überlassen) (a). Erläuterung: Dieser Code dient der Erfassung in den Statistiken über den unionsinternen Warenverkehr. Beispiel: Eine Drittlandsware wurde in Belgien zum Verfahren der Umwandlung unter zollamtlicher Überwachung angemeldet (9100). Im Anschluss an die Umwandlung wird sie nach Deutschland versandt, um dort zum freien Verkehr (4092) überlassen zu werden. B. Zweites Unterfeld 1.Wird dieses Feld verwendet, um ein Unionsverfahren anzugeben, muss ein aus einem Buchstaben und zwei darauf folgenden alphanumerischen Zeichen bestehender Code verwendet werden, wobei der erste Buchstabe für eine Maßnahmenkategorie gemäß der folgenden Aufschlüsselung steht: Aktive Veredelung Axx Passive Veredelung Bxx Zollbefreiungen Cxx Vorübergehende Verwendung Dxx Landwirtschaftliche Erzeugnisse Exx Sonstige Fxx Aktive Veredelung (AV) Artikel 256 Zollkodex Verfahren Code Einfuhr Waren, die nach vorzeitiger Ausfuhr der Veredelungserzeugnisse aus Milch und Milcherzeugnissen in die AV übergeführt werden A01 Waren in der AV, die für militärische Zwecke im Ausland bestimmt sind A02 Waren in der AV (Zollrückvergütung), die zur Wiederausfuhr auf den Kontinentalschelf bestimmt sind A03 Waren in der AV (nur MwSt.-Aussetzung) A04 Waren in der AV (Zollrückvergütung), die zur Wiederausfuhr auf den Kontinentalschelf bestimmt sind A05 Waren, die ohne Aussetzung der Verbrauchsteuern in die AV übergeführt werden A08 Ausfuhr Aus Milch und aus Milcherzeugnissen hergestellte Veredelungserzeugnisse A51 Veredelungserzeugnisse in der AV (nur MwSt.-Aussetzung) A52 Veredelungserzeugnisse in der AV, die für militärische Zwecke im Ausland bestimmt sind A53 Passive Veredelung (PV) Artikel 259 Zollkodex Verfahren Code Einfuhr Wiedereinfuhr von Veredelungserzeugnissen in den Mitgliedstaat, in dem die Abgaben entrichtet wurden B01 Wiedereinfuhr von Veredelungserzeugnissen nach Reparatur im Rahmen der Gewährleistungspflicht B02 Wiedereinfuhr von Veredelungserzeugnissen nach Austausch im Rahmen der Gewährleistungspflicht B03 Wiedereinfuhr von Veredelungserzeugnissen nach passiver Veredelung und MwSt.-Aussetzung aufgrund einer besonderen Verwendung B04 Vorzeitige Einfuhr von Veredelungserzeugnissen in der passiven Veredelung. B07 Ausfuhr Zum Zwecke der AV eingeführte und zur Reparatur im Rahmen der PV ausgeführte Waren B51 Zur AV eingeführte und zum Austausch im Rahmen der Gewährleistungspflicht ausgeführte Waren B52 Passive Veredelung im Rahmen von Abkommen mit Drittländern, gegebenenfalls kombiniert mit PV-MwSt. B53 Nur PV-MwSt. B54 Zollbefreiungen (Verordnung (EG) Nr. 1186/2009) Artikel Code Befreiung von den Einfuhrabgaben Übersiedlungsgut von natürlichen Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz in die Union verlegen 3 C01 Aussteuer und Hausrat, die aus Anlass einer Eheschließung eingeführt werden 12 Absatz 1 C02 Aus Anlass einer Eheschließung üblicherweise überreichte Geschenke 12 Absatz 2 C03 Erbschaftsgut 17 C04 Ausstattung, Ausbildungsmaterial und Haushaltsgegenstände von Schülern und Studenten 21 C06 Sendungen mit geringem Wert 23 C07 Sendungen von Privatperson an Privatperson 25 C08 Investitionsgüter und andere Ausrüstungsgegenstände, die anlässlich einer Betriebsverlegung aus einem Drittland in die Union eingeführt werden 28 C09 Investitionsgüter und andere Ausrüstungsgegenstände von Personen, die einen freien Beruf ausüben, sowie von juristischen Personen, die eine Tätigkeit ohne Erwerbszweck ausüben 34 C10 Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters; wissenschaftliche Instrumente und Apparate gemäß Anhang I 42 C11 Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters; wissenschaftliche Instrumente und Apparate gemäß Anhang II 43 C12 Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters; wissenschaftliche Instrumente und Apparate, die ausschließlich für nichtkommerzielle Zwecke eingeführt werden (einschließlich Ersatzteile, Bestandteile, Zubehörteile und Werkzeuge) 44 und 45 44-45 C13 Ausrüstungen, die von oder für Rechnung einer Einrichtung oder Anstalt für wissenschaftliche Forschung mit Sitz außerhalb der Union für nichtkommerzielle Zwecke eingeführt werden 51 C14 Tiere für Laborzwecke und biologische und chemische Stoffe für Forschungszwecke 53 C15 Therapeutische Stoffe menschlichen Ursprungs sowie Reagenzien zur Bestimmung der Blut- und Gewebegruppen 54 C16 Instrumente und Apparate zur medizinischen Forschung, Diagnose oder Behandlung 57 C17 Vergleichssubstanzen für die Arzneimittelkontrolle 59 C18 Pharmazeutische Erzeugnisse zur Verwendung bei internationalen Sportveranstaltungen 60 C19 Für Organisationen der Wohlfahrtspflege bestimmte Waren 61 C20 In Anhang III aufgeführte Gegenstände für Blinde 66 C21 In Anhang IV aufgeführte Gegenstände für Blinde, die von den Blinden selbst zu ihrem Eigengebrauch eingeführt werden (einschließlich Ersatzteile, Bestandteile, Zubehörteile und Werkzeuge) 67 Absatz 1 Buchstabe a und Absatz 2 C22 In Anhang IV aufgeführte Gegenstände für Blinde, die von bestimmten Einrichtungen oder Organisationen eingeführt werden (einschließlich Ersatzteile, Bestandteile, Zubehörteile und Werkzeuge) 67 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 2 C23 Gegenstände für andere Behinderte (ausgenommen Blinde), die von den Behinderten selbst zu ihrem Eigengebrauch eingeführt werden (einschließlich Ersatzteile, Bestandteile, Zubehörteile und Werkzeuge) 68 Absatz 1 Buchstabe a und Absatz 2 C24 Gegenstände für andere Behinderte (ausgenommen Blinde), die von bestimmten Einrichtungen oder Organisationen eingeführt werden (einschließlich Ersatzteile, Bestandteile, Zubehörteile und Werkzeuge) 68 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 2 C25 Zugunsten von Katastrophenopfern eingeführte Gegenstände 74 C26 Auszeichnungen und Ehrengaben 81 C27 Geschenke im Rahmen zwischenstaatlicher Beziehungen 82 C28 Zum persönlichen Gebrauch von Staatsoberhäuptern bestimmte Waren 85 C29 Zur Absatzförderung eingeführte Warenmuster oder -proben von geringem Wert 86 C30 Zur Absatzförderung eingeführte Werbedrucke und Werbegegenstände 87-89 C31 Auf Ausstellungen oder ähnlichen Veranstaltungen ge- oder verbrauchte Waren 90 C32 Zu Prüfungs-, Analyse- oder Versuchszwecken eingeführte Waren 95 C33 Sendungen an die für Urheberrechtsschutz oder gewerblichen Rechtsschutz zuständigen Stellen 102 C34 Werbematerial für den Fremdenverkehr 103 C35 Verschiedene Dokumente und Gegenstände 104 C36 Verpackungsmittel zum Verstauen und Schutz von Waren während ihrer Beförderung 105 C37 Streu und Futter für Tiere während ihrer Beförderung 106 C38 Treib- und Schmierstoffe in Straßenkraftfahrzeugen und Spezialcontainern 107 C39 Waren für Friedhöfe und Gedenkstätten für Kriegsopfer 112 C40 Särge, Urnen und Gegenstände zur Grabausschmückung 113 C41 Befreiung von den Ausfuhrabgaben Ausfuhr von Haustieren anlässlich der Verlegung eines landwirtschaftlichen Betriebes aus der Union in ein Drittland 115 C51 Gleichzeitig mit den Tieren ausgeführte Futtermittel 121 C52 Vorübergehende Verwendung Verfahren Artikel der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 Code Paletten 208 und 209 D01 Container 210 und 211 D02 Beförderungsmittel 212 D03 Persönliche Gebrauchsgegenstände der Reisenden und zu Sportzwecken eingeführte Waren 219 D04 Betreuungsgut für Seeleute 220 D05 Ausrüstung für Katastropheneinsätze 221 D06 Medizinisch-chirurgisches Material und Labormaterial 222 D07 Tiere 223 D08 Waren im Zusammenhang mit den Besonderheiten der Grenzzone 224 D09 Ton-, Bild oder Datenträger 225 D10 Werbematerial 225 D11 Berufsausrüstung 226 D12 Pädagogisches Material und wissenschaftliches Gerät 227 D13 Umschließungen, gefüllt 228 D14 Umschließungen, leer 228 D15 Formen, Matrizen, Klischees, Modelle, Geräte zum Messen, Überprüfen oder Überwachen und ähnliche Gegenstände 229 D16 Spezialwerkzeuge und -instrumente 230 D17 Waren, die Versuchen unterzogen werden sollen 231 Buchstabe a D18 Waren, die im Rahmen eines Kaufvertrags mit Erprobungsvorbehalt eingeführt werden 231 Buchstabe b D19 Waren, die zur Durchführung von Versuchen bestimmt sind 231 Buchstabe c D20 Muster 232 D21 Austauschproduktionsmittel 233 D22 Waren, die auf einer öffentlichen Veranstaltung ausgestellt oder vorgeführt werden sollen 234 Absatz 1 D23 Sendungen zur Ansicht (sechs Monate) 234 Absatz 2 D24 Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten 234 Absatz 3 Buchstabe a D25 Waren, die im Hinblick auf ihre Versteigerung eingeführt werden 234 Absatz 3 Buchstabe b D26 Ersatzteile, Zubehörteile und Ausrüstung 235 D27 Waren, die in besonderen Situationen ohne wirtschaftliche Auswirkungen eingeführt werden 236 Buchstabe b D28 Waren, die gelegentlich und für längstens drei Monate eingeführt werden 236 Buchstabe a D29 Vorübergehende Verwendung unter teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben 206 D51 Landwirtschaftliche Erzeugnisse Verfahren Code Einfuhr Verwendung des Einheitspreises für die Bestimmung des Zollwerts bestimmter verderblicher Waren (Artikel 74 Absatz 2 Buchstabe c des Zollkodex und Artikel 142 Absatz 6 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447). E01 Pauschale Einfuhrwerte (beispielsweise: Verordnung (EG) Nr. 543/2011) E02 Ausfuhr Landwirtschaftliche Erzeugnisse, für die eine ausfuhrlizenzpflichtige Erstattung beantragt wird (Anhang-I-Waren) E51 Landwirtschaftliche Erzeugnisse, für die eine Erstattung beantragt wird, die nicht ausfuhrlizenzpflichtig ist (Anhang-I-Waren) E52 In kleinen Mengen ausgeführte landwirtschaftliche Erzeugnisse, für die eine Erstattung beantragt wird, die nicht ausfuhrlizenzpflichtig ist (Anhang-I-Waren) E53 Landwirtschaftliche Erzeugnisse, für die eine bescheinigungspflichtige Erstattung beantragt wird (Nicht-Anhang-I-Waren) E61 Landwirtschaftliche Erzeugnisse, für die eine Erstattung beantragt wird, die nicht bescheinigungspflichtig ist (Nicht-Anhang-I-Waren) E62 In kleinen Mengen ausgeführte landwirtschaftliche Erzeugnisse, für die eine Erstattung beantragt wird und für die keine Erstattungsbescheinigung erforderlich ist (Nicht-Anhang-I-Waren) E63 In kleinen Mengen ausgeführte landwirtschaftliche Erzeugnisse, für die eine Erstattung beantragt wird und die bei der Berechnung der Mindestkontrollsätze nicht berücksichtigt werden E71 Sonstige Verfahren Code Einfuhr Befreiung von den Einfuhrabgaben für Rückwaren (Artikel 203 Zollkodex) F01 Befreiung von den Einfuhrabgaben für Rückwaren (besondere Umstände gemäß Artikel 159 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446: landwirtschaftliche Erzeugnisse) F02 Befreiung von den Einfuhrabgaben für Rückwaren (besondere Umstände gemäß Artikel 158 Absatz 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446: Ausbesserung oder Instandsetzung) F03 In die Union zurückverbrachte Veredelungserzeugnisse, die ursprünglich ausgeführt oder wiederausgeführt wurden (Artikel 205 Absatz 1 Zollkodex) F04 Eine Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren in einem Verfahren der Steueraussetzung vom Ort der Einfuhr gemäß Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2008/118/EG F06 Befreiung von den Einfuhrabgaben für Fischereierzeugnisse und sonstige Meereserzeugnisse, die von in einem Mitgliedstaat zugelassenen oder registrierten und unter der Flagge dieses Staates fahrenden Schiffen aus in Hoheitsgewässern eines Drittlands gefangen werden F21 Befreiung von den Einfuhrabgaben für Erzeugnisse, die aus in Hoheitsgewässern eines Drittlands gefangenen Fischereierzeugnissen und sonstigen Meereserzeugnissen an Bord eines in einem Mitgliedstaat zugelassenen oder registrierten und unter der Flagge dieses Staates fahrenden Fabrikschiffes hergestellt wurden F22 Waren, die im Rahmen der passiven Veredelung ohne Aussetzung der Verbrauchsteuern in ein Lagerverfahren übergeführt werden F31 Waren, die im Rahmen der aktiven Veredelung ohne Aussetzung der Verbrauchsteuern in ein Lagerverfahren übergeführt werden F32 Waren in einer Freizone, die ohne Aussetzung der Verbrauchsteuern in ein Zolllagerverfahren übergeführt werden F33 Waren, die nach Überführung in die Endverwendung ohne Aussetzung der Verbrauchsteuern in ein Zolllagerverfahren übergeführt werden F34 Überlassung von für eine Veranstaltung oder den Verkauf bestimmten Waren der vorübergehenden Verwendung zum zollrechtlich freien Verkehr, wobei der Betrag der Zollschuld anhand der Bemessungsgrundlagen ermittelt wird, die für diese Waren im Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr gelten F41 Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr von Veredelungserzeugnissen, wenn die Berechnung der Einfuhrabgaben gemäß Artikel 86 Absatz 3 des Zollkodex erfolgt F44 Ausfuhr Ausfuhren zu militärischen Zwecken F51 Bevorratung F61 Bevorratung mit Waren, die für die Gewährung einer Erstattung in Betracht kommen F62 Einlagerung in ein Vorratslager (Artikel 37 bis 40 der Verordnung (EG) Nr. 612/2009 der Kommission 1) F63 Auslagerung von zur Bevorratung bestimmten Waren aus einem Vorratslager F64 1) ABl. Nr. L 186 vom 17.07.2009 S. 1 2.Die ausschließlich für nationale Zwecke vorgesehenen Codes müssen aus einem numerischen Zeichen gefolgt von zwei alphanumerischen Zeichen gemäß der Nomenklatur des jeweiligen Mitgliedstaats bestehen. Feld 40: Summarische Anmeldung/Vorpapier In diesem Feld sind alphanumerische Codes der Form an..26 anzugeben. Jeder Code besteht aus drei verschiedenen Elementen. Die Elemente werden voneinander durch einen Bindestrich (-) getrennt. Das erste Element (a1), für das drei verschiedene Buchstaben vorgesehen sind, dient der Unterscheidung zwischen den drei nachfolgend aufgeführten Kategorien. Mit dem zweiten Element (an..3), das aus Ziffern oder Buchstaben oder aus einer Kombination aus Ziffern und Buchstaben bestehen kann, wird die Art des Dokuments bezeichnet. Das dritte Element (an..20) dient der Erfassung der für die Identifizierung des Dokuments erforderlichen näheren Angaben wie der Kennnummer oder eines sonstigen eindeutigen Hinweises. 1.Das erste Element (a1): Summarische Anmeldung = X Ursprüngliche Anmeldung = Y Vorpapier = Z 2.Das zweite Element (an..3): Wählen Sie die Kurzbezeichnung für das Dokument aus dem "Verzeichnis der Kurzbezeichnungen der Dokumente". Dieses Verzeichnis enthält auch den Code "CLE" für "Datum und Referenznummer der Anschreibung der Waren in der Buchführung" (Artikel 182 Zollkodex). Das Datum wird wie folgt codiert: JJJJMMTT. 3.Das dritte Element (an..20): Hier ist die Kennnummer oder ein sonstiger eindeutiger Hinweis anzugeben, anhand deren das Dokument zu erkennen ist. Beispiele: Bei dem Vorpapier handelt es sich um ein Versandpapier T1, das von der Bestimmungszollstelle unter der Nummer "238544" registriert worden ist. Der Code lautet daher "Z-821-238544" ("Z" für Vorpapier, "821" für das Versandverfahren und "238544" für die Registriernummer des Dokuments (bzw. MRN für NCTS-Vorgänge)). Als summarische Anmeldung wird ein Manifest mit der Nummer "2222" verwendet; hieraus ergibt sich der Code "X-785-2222". ("X" für die summarische Anmeldung, "785" für das Manifest und "2222" für die Kennnummer des Manifests.) Die Anschreibung der Waren in der Buchführung erfolgte am 14. Februar 2002. "Y-CLE-20020214-5" ("Y" als Hinweis auf die ursprüngliche Anmeldung, "CLE" für die Anschreibung in der Buchführung, die Ziffern "20020214" für das Datum in der Reihenfolge Jahr (2002), Monat (02) und Tag (14) sowie die (5) als Referenznummer der Anschreibung) Verzeichnis der Kurzbezeichnungen der Dokumente Containerliste 235 Ladeliste 270 Packliste 271 Pro-forma-Rechnung 325 Handelsrechnung 380 Hausfrachtbrief 703 Sammelkonnossement 704 Konnossement 705 Frachtbrief CIM (Eisenbahn) 720 Frachtbrief SMGS (Eisenbahn) 722 LKW-Frachtbrief 730 Luftfrachtbrief 740 Frachtbrief der Fluggesellschaft (MAWB) 741 Paketkarte (Postpakete) 750 Multimodales/kombiniertes Beförderungspapier 760 Frachtmanifest 785 Ladungsverzeichnis 787 Anmeldung zum Unionsversandverfahren - gemischte Sendungen (T) 820 Anmeldung zum externen Unionsversandverfahren (T1) 821 Anmeldung zum internen Unionsversandverfahren (T2) 822 Carnet TIR 952 Carnet ATA 955 Aktenzeichen/Datum der Anschreibung in der Buchführung CLE Auskunftsblatt INF3 IF3 Auskunftsblatt INF8 IF8 Manifest - vereinfachtes Verfahren MNS Anmeldung zum internen Unionsversandverfahren - Artikel 188 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 T2F T2M T2M Summarische Eingangsanmeldung 355 Summarische Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung 337 Sonstige ZZZ Wurde das Vorpapier auf der Grundlage des Einheitspapier erstellt, so setzt sich die Kurzbezeichnung aus den für Feld 1, erstes Unterfeld, vorgesehenen Codes zusammen (IM, EX, CO und EU). Feld 43: Bewertungsmethode Für die Methoden zur Bestimmung des Zollwerts der Einfuhrwaren gelten die folgenden Codes: Code Relevante Bestimmungen des Zollkodex Methode 1 Artikel 70 Zollkodex Transaktionswert eingeführter Waren 2 Artikel 74 Absatz 2 Buchstabe a Zollkodex Transaktionswert gleicher Waren 3 Artikel 74 Absatz 2 Buchstabe b Zollkodex Transaktionswert ähnlicher Waren 4 Artikel 74 Absatz 2 Buchstabe c Zollkodex Deduktive Methode 5 Artikel 74 Absatz 2 Buchstabe d Zollkodex Errechneter Wert 6 Artikel 74 Absatz 3 Zollkodex Wertbestimmung auf der Grundlage der verfügbaren Daten (Schlussmethode) Feld 44: Besondere Vermerke/vorgelegte Unterlagen/Bescheinigungen und Bewilligungen 1.Besondere Vermerke Für besondere Vermerke aus dem Zollbereich ist ein fünfstelliger numerischer Code vorgesehen. Dieser Code wird hinter dem betreffenden Vermerk angebracht, es sei denn, die Unionsvorschriften sehen vor, dass der Wortlaut durch diesen Code ersetzt wird. Beispiel: Der Anmelder trägt in Feld 2 den Code 00300 ein um anzugeben, dass der Anmelder und der Versender identisch sind. Die Rechtsvorschriften der Union sehen vor, dass bestimmte besondere Vermerke in anderen Feldern als Feld 44 einzutragen sind. Für die Codierung dieser Vermerke gelten jedoch dieselben Regeln wie für die in Feld 44 vorgesehenen Vermerke. Wenn aus den Rechtsvorschriften der Union nicht hervorgeht, in welchen Feldern der besondere Vermerk anzubringen ist, ist er in Feld 44 einzutragen. Alle besonderen Vermerke sind am Ende dieses Titels aufgeführt. Die Mitgliedstaaten können besondere einzelstaatliche Vermerke vorsehen, sofern für deren Codierung andere Regeln gelten als für die Codierung der besonderen unionsinternen Vermerke. 2.Vorgelegte Unterlagen, Bescheinigungen und Bewilligungen (a)Die zusammen mit der Anmeldung vorgelegten unionsinternen oder internationalen Unterlagen, Bescheinigungen und Bewilligungen oder sonstigen Verweise sind in Form eines vierstelligen alphanumerischen Codes anzugeben, auf den gegebenenfalls entweder eine Kennnummer oder ein sonstiger eindeutiger Hinweis folgt. Das Verzeichnis der Unterlagen, Bescheinigungen, Bewilligungen und sonstigen Verweise mit den entsprechenden Codes ist in der TARIC-Datenbank enthalten. (b)Was die zusammen mit der Anmeldung vorgelegten nationalen Unterlagen, Bescheinigungen und Bewilligungen angeht, so sollten diese in Form eines Codes aus einem numerischen und drei darauf folgenden alphanumerischen Zeichen (zB 2123, 34d5,...) angegeben werden, auf den entweder eine Kennnummer oder ein sonstiger eindeutiger Hinweis folgt. Die vier Zeichen des Codes ergeben sich aus der Nomenklatur des jeweiligen Mitgliedstaats. Feld 47: Abgabenberechnung Erste Spalte: Art der Steuer a)Folgende Codes sind zu verwenden: Zölle auf gewerbliche Waren A00 Zusatzzölle A20 Endgültige Antidumpingzölle A30 Vorläufige Antidumpingzölle A35 Endgültige Ausgleichszölle A40 Vorläufige Ausgleichszölle A45 Mehrwertsteuer B00 Ausgleichszinsen (MwSt.) B10 Verzugszinsen (MwSt.) B20 Ausfuhrabgaben C00 Ausfuhrabgaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse C10 Verzugszinsen D00 Ausgleichszinsen (zB aktive Veredelung) D10 Im Namen anderer Länder erhobene Abgaben E00 b)Die ausschließlich für nationale Zwecke vorgesehenen Codes müssen aus einem numerischen Zeichen gefolgt von zwei alphanumerischen Zeichen gemäß der Nomenklatur des jeweiligen Mitgliedstaats bestehen. Letzte Spalte: Zahlungsart Die Mitgliedstaaten können die folgenden Codes verwenden: ABarzahlung BKreditkarte CScheck DAndere (zB Abbuchung vom Konto eines Zollagenten) EZahlungsaufschub FZahlungsaufschub für Zölle GZahlungsaufschub für die Mehrwertsteuer (Artikel 23 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie) HElektronischer Zahlungsverkehr JZahlung durch die Postverwaltung (Postsendungen) oder durch andere öffentlich-rechtliche Körperschaften KVerbrauchsteuergutschriften oder -rückzahlungen MHinterlegungen, einschließlich Barhinterlegungen PBarhinterlegung auf das Konto eines Zollagenten RSicherheitsleistung SEinzelsicherheit TSicherheit für Rechnung eines Zollagenten USicherheit für Rechnung des Beteiligten (Dauerbewilligung) VSicherheit für Rechnung des Beteiligten (Einzelbewilligung) OSicherheit bei einer Interventionsstelle Feld 49: Kennung des Lagers Der Code setzt sich wie folgt aus drei Elementen zusammen: Kennzeichen für die Lagerart: RÖffentliches Zolllager Typ I SÖffentliches Zolllager Typ II TÖffentliches Zolllager Typ III UPrivates Zolllager VVerwahrungslager für die vorübergehende Verwahrung von Waren Yanderes Lager als Zolllager ZFreizone oder Freilager Die vom Mitgliedstaat bei der Erteilung der Bewilligung vergebene Kennnummer (an..14). Den für Feld 2 festgelegten Ländercode für den Mitgliedstaat der Bewilligung (a2). Feld 50: Inhaber des Verfahrens Wird eine Kennnummer verlangt, wird die EORI-Nummer in der Zusammensetzung gemäß Feld 2 angegeben. Feld 51: Vorgesehene Durchgangszollstellen (und Land) Es sind die in Feld 29 angegebenen Codes zu verwenden. Feld 52: Sicherheitsleistung Code Sicherheitsleistung Folgende Codes (n1) sind zu verwenden: Sachverhalt Code Andere Angaben Befreiung von der Sicherheitsleistung Artikel 95 Absatz 2 des Zollkodex 0 Nummer der Bescheinigung über die Befreiung von der Sicherheitsleistung Gesamtsicherheit 1 Nummer der Sicherheitsbescheinigung Zollstelle der Sicherheitsleistung Einzelsicherheit durch einen Bürgen 2 Hinweis auf die Sicherheitsleistung Zollstelle der Sicherheitsleistung Einzelsicherheit in Form einer Barsicherheit 3 Einzelsicherheit mit Sicherheitstiteln 4 Nummer des Einzelsicherheitstitels Befreiung von der Sicherheitsleistung, wenn der gesicherte Betrag den statistischen Mindestwert für Anmeldungen gemäß Artikel 89 Absatz 9 des Zollkodex nicht überschreitet. 5 Nicht erforderliche Sicherheitsleistung (Artikel 89 Absatz 8 des Zollkodex) 6 Befreiung von der Sicherheitsleistung für bestimmte öffentliche Einrichtungen 8 Angabe der Länder unter Rubrik "gilt nicht für": Die in Feld 2 angegebenen Ländercodes sind zu verwenden. Feld 53: Bestimmungszollstelle (und Land) Es sind die in Feld 29 angegebenen Codes zu verwenden. Besondere Vermerke - Code XXXXX Kategorie "allgemein" - Code 0xxxx Rechtsgrundlage Sachverhalt Besondere Vermerke Feld Code Artikel 163 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 Bewilligungsantrag auf der Anmeldung zu einem besonderen Verfahren "Vereinfachte Bewilligung" 44 00100 Anlage C1 Mehrere Ausführer, Empfänger oder Vorpapiere "andere" 2, 8 und 40 00200 Anlage C1 Anmelder ist zugleich Versender "Versender" 14 00300 Anlage C1 Anmelder ist zugleich Ausführer "Ausführer" 14 00400 Anlage C1 Anmelder ist zugleich Empfänger "Empfänger" 14 00500 Bei Einfuhr: Code 1xxxx Rechtsgrundlage Sachverhalt Besondere Vermerke Feld Code Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1147/2002 Vorübergehende Aussetzung der autonomen Zölle "Einfuhr mit Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung" 44 10100 Artikel 241 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 Erledigung der aktiven Veredelung "AV-Waren" 44 10200 Artikel 241 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 Erledigung der aktiven Veredelung (besondere handelspolitische Maßnahmen) "AV-Waren, Handelspolitik" 44 10300 Artikel 238 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 Vorübergehende Verwendung "VV-Waren" 44 10500 Artikel 86 Absatz 3 des Zollkodex Festsetzung des Einfuhrabgabenbetrags für in der aktiven Veredelung entstandene Veredelungserzeugnisse gemäß Artikel 86 Absatz 3 des Zollkodex "Sonderregel für die Berechnung der Einfuhrabgaben für Veredelungserzeugnisse" 44 10800 Bei Ausfuhr: Code 3xxxx Rechtsgrundlage Sachverhalt Besondere Vermerke Feld Code Artikel 254 Absatz 4 Buchstabe b des Zollkodex Ausfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Rahmen der Endverwendung Artikel 254 Absatz 4 Buchstabe b des Zollkodex Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 Endverwendung: Zur Ausfuhr vorgesehene Waren - Anwendung der landwirtschaftlichen Ausfuhrerstattungen ausgeschlossen 44 30300 Titel III Tabelle der Sprachenvermerke und der entsprechenden Codes Sprachenvermerke Codes BG Ограничена валидност Beschränkte Geltung - 99200 CS Omezená platnost DA Begrænset gyldighed DE Beschränkte Geltung EE Piiratud kehtivus EL Περιορισμένη ισχύς ES Validez limitada FR Validité limitée HR Ograničena valjanost IT Validità limitata LV Ierobežots derîgums LT Galiojimas apribotas HU Korlátozott érvényû MT Validità limitata NL Beperkte geldigheid PL Ograniczona ważność PT Validade limitada RO Validitate limitată SL Omejena veljavnost SK Obmedzená platnost' FI Voimassa rajoitetusti SV Begränsad giltighet EN Limited validity BG Освободено Befreiung - 99201 CS Osvobození DA Fritaget DE Befreiung EE Loobutud EL Απαλλαγή ES Dispensa FR Dispense HR Oslobođeno IT Dispensa LV Derīgs bez zīmoga LT Leista neplombuoti HU Mentesség MT Tneħħija NL Vrijstelling PL Zwolnienie PT Dispensa RO Dispensă SL Opustitev SK Oslobodenie FI Vapautettu SV Befrielse. EN Waiver BG Алтернативно доказателство Alternativnachweis - 99202 CS Alternativní důkaz DA Alternativt bevis DE Alternativnachweis EE Alternatiivsed tõendid EL Εναλλακτική απόδειξη ES Prueba alternativa FR Preuve alternative HR Alternativni dokaz IT Prova alternativa LV Alternatīvs pierādījums LT Alternatyvusis įrodymas HU Alternatív igazolás MT Prova alternattiva NL Alternatief bewijs PL Alternatywny dowód PT Prova alternativa RO Probă alternativă SL Alternativno dokazilo SK Alternatívny dôkaz FI Vaihtoehtoinen todiste SV Alternativt bevis EN Alternative proof BG Различия: митническо учреждение, където стоките са представени ......... (наименование и страна) Unstimmigkeiten: Stelle, bei der die Gestellung erfolgte ........... (Name und Land) - 99203 CS Nesrovnalosti: úřad, kterému bylo zboží předloženo ..... (název a země) DA Forskelle: det sted, hvor varerne blev frembudt ............. (navn og land) DE Unstimmigkeiten: Stelle, bei der die Gestellung erfolgte ....... (Name und Land) EE Erinevused: asutus, kuhu kaup esitati ................................ (nimi ja riik) EL Διαφορές: εμπορεύματα προσκομισθέντα στο τελωνείο .... (Όνομα και χώρα) ES Diferencias: mercancías presentadas en la oficina .......... (nombre y país) FR Différences: marchandises présentées au bureau .............. (nom et pays) HR Razlike: carinarnica kojoj je roba podnesena ............... (naziv I zemlja) IT Differenze: ufficio al quale sono state presentate le merci ......... (nome e paese) LV Atšķirības: muitas iestāde, kurā preces tika uzrādītas ..... (nosaukums un valsts) LT Skirtumai: įstaiga, kuriai pateiktos prekės ........ (pavadinimas ir valstybė) HU Eltérések: hivatal, ahol az áruk bemutatása megtörtént ........................ (név és ország) MT Differenzi: uffiċċju fejn l-oġġetti kienu ppreżentati ........ (isem u pajjiż) NL Verschillen: kantoor waar de goederen zijn aangebracht (naam en land) PL Niezgodności: urząd w którym przedstawiono towar ....... (nazwa i kraj) PT Diferenças: mercadorias apresentadas na estãncia ............ (nome e país) RO Diferenţe: mărfuri prezentate la biroul vamal ................. (nume şi ţara) SL Razlike: urad, pri katerem je bilo blago predloženo ..... (naziv in država) SK Nezrovnalosti: úrad, ktorému bol tovar dodaný .......... (názov a krajina). FI Muutos: toimipaikka, jossa tavarat esitetty ........................ (nimi ja maa) SV Avvikelse: tullkontor där varorna anmäldes ................. (namn och land) EN Differences: office where goods were presented ..... (name and country) BG Излизането от .................. подлежи на ограничения или такси съгласно Регламент/Директива/Решение № …, Ausgang aus ......- gemäß Verordnung/Richtlinie/Beschluss Nr. … Beschränkungen oder Abgaben unterworfen - 99204 CS Výstup ze ............................... podléhá omezením nebo dávkám podle nařízení/směrnice/rozhodnutí č … DA Udpassage fra .............................. undergivet restriktioner eller afgifter i henhold til forordning/direktiv/afgørelse nr. … DE Ausgang aus ..........................- gemäß Verordnung/Richtlinie/Beschluss Nr. … Beschränkungen oder Abgaben unterworfen EE ....................................... territooriumilt väljumise suhtes kohaldatakse piiranguid ja makse vastavalt määrusele/direktiivile/otsusele nr… EL Η έξοδος από .............. υποβάλλεται σε περιοριορισμούς ή σε επιβαρύνσεις από τον Κανονισμό/την Οδηγία/την Απόφαση αριθ. … ES Salida de ............. sometida a restricciones o imposiciones en virtud del (de la) Reglamento/Directiva/Decisión no … FR Sortie de ................ soumise à des restrictions ou à des impositions par le règlement ou la directive/décision no … HR Izlaz iz .................. podliježe ograničenjima ili pristobjama na temeleju Uredbe/Direktive/Odluke br. … IT Uscita dalla .................. soggetta a restrizioni o ad imposizioni a norma del(la) regolamento/direttiva/decisione n. … LV Izvešana no ........................ piemērojot ierobežojumus vai maksājumus saskaņā ar Regulu/Direktīvu/Lēmumu Nr. …, LT Išvežimui iš .................................. taikomi apribojimai arba mokesčiai, nustatytiReglamentu/Direktyva/Sprendimu Nr.…, HU A kilépés ............... területéről a … rendelet/irányelv/határozat szerinti korlátozás vagy teher megfizetésének kötelezettsége alá esik MT Ħruġ mill- ..................... suġġett għall-restrizzjonijiet jew ħlasijiet taħt Regola/Direttiva/Deċiżjoni Nru … NL Bij uitgang uit de ........................ zijn de beperkingen of heffingen van Verordening/Richtlijn/Besluit nr. … van toepassing. PL Wyprowadzenie z ........................ podlega ograniczeniom lub opłatom zgodnie z rozporządzeniem/dyrektywą/decyzją nr … PT Saída da ............................. sujeita a restrições ou a imposições pelo(a) Regulamento/Directiva/Decisão n.o … RO Ieşire din ................................ supusă restricţiilor sau impozitelor prin Regulamentul/Directiva/Decizia nr … SL Iznos iz .......................... zavezan omejitvam ali obveznim dajatvam na podlagi Uredbe/Direktive/Odločbe št. … SK Výstup z ......................... podlieha obmedzeniam alebo platbám podľa nariadenia/smernice/rozhodnutia č …. FI .................... vientiin sovelletaan asetuksen/direktiivin/päätöksen N:o … mukaisia rajoituksia tai maksuja SV Utförsel från ........................... underkastad restriktioner eller avgifter i enlighet med förordning/direktiv/beslut nr … EN Exit from ................................. subject to restrictions or charges under Regulation/Directive/Decision No … BG Освободено от задължителен маршрут Befreiung von der verbindlichen Beförderungsroute - 99205 CS Osvobození od stanovené trasy DA fritaget for bindende transportrute DE Befreiung von der verbindlichen Beförderungsroute EE Ettenähtud marsruudist loobutud EL Απαλλαγή από την υποχρέωση τήρησης συγκεκριμένης διαδρομής ES Dispensa de itinerario obligatorio FR Dispense d'itinéraire contraignant HR Oslobođeno od propisanog plana puta IT Dispensa dall'itinerario vincolante LV Atļauts novirzīties no noteiktā maršruta LT Leista nenustatyti maršruto HU Előírt útvonal alól mentesítve MT Tneħħija ta` l-itinerarju preskitt NL Geen verplichte route PL Zwolniony z wiążącej trasy przewozu PT Dispensa de itinerário vinculativo RO Dispensă de la itinerarul obligatoriu SL Opustitev predpisane poti SK Oslobodenie od predpísanej trasy FI Vapautettu sitovan kuljetusreitin noudattamisesta SV Befrielse från bindande färdväg EN Prescribed itinerary waived BG Одобрен изпращач Zugelassener Versender - 99206 CS Schválený odesílatel DA Godkendt afsender DE Zugelassener Versender EE Volitatud kaubasaatja EL Εγκεκριμένος αποστολέας ES Expedidor autorizado FR Expéditeur agréé HR Ovlašteni pošiljatelj IT Speditore autorizzato LV Atzītais nosūtītājs LT Įgaliotas siuntėjas HU Engedélyezett feladó MT Awtorizzat li jibgħat NL Toegelaten afzender PL Upoważniony nadawca PT Expedidor autorizado RO Expeditor agreat SL Pooblaščeni pošiljatelj SK Schválený odosielateľ FI Valtuutettu lähettäjä SV Godkänd avsändare EN Authorised consignor BG Освободен от подпис Freistellung von der Unterschriftsleistung - 99207 CS Podpis se nevyžaduje DA Fritaget for underskrift DE Freistellung von der Unterschriftsleistung EE Allkirjanõudest loobutud EL Δεν απαιτείται υπογραφή ES Dispensa de firma FR Dispense de signature HR Oslobođeno potpisa IT Dispensa dalla firma LV Derīgs bez paraksta LT Leista nepasirašyti HU Aláírás alól mentesítve MT Firma mhux meħtieġa NL Van ondertekening vrijgesteld PL Zwolniony ze składania podpisu PT Dispensada a assinatura RO Dispensă de semnătură SL Opustitev podpisa SK Oslobodenie od podpisu FI Vapautettu allekirjoituksesta SV Befrielse från underskrift EN Signature waived BG ЗАБРАНЕНО ОБЩО ОБЕЗПЕЧЕНИЕ GESAMTBÜRGSCHAFT UNTERSAGT - 99208 CS ZÁKAZ SOUBORNÉ JISTOTY DA FORBUD MOD SAMLET KAUTION DE GESAMTBÜRGSCHAFT UNTERSAGT EE ÜLDTAGATISE KASUTAMINE KEELATUD EL ΑΠΑΓΟΡΕΥΕΤΑΙ Η ΣΥΝΟΛΙΚΗ ΕΓΓΥΗΣΗ ES GARANTÍA GLOBAL PROHIBIDA FR GARANTIE GLOBALE INTERDITE HR ZABRANJENO ZAJEDNIČKO JAMSTVO IT GARANZIA GLOBALE VIETATA LV VISPĀRĒJS GALVOJUMS AIZLIEGTS LT NAUDOTI BENDRĄJĄ GARANTIJĄ UŽDRAUSTA HU ÖSSZKEZESSÉG TILOS MT MHUX PERMESSA GARANZIJA KOMPRENSIVA NL DOORLOPENDE ZEKERHEID VERBODEN PL ZAKAZ KORZYSTANIA Z GWARANCJI GENERALNEJ PT GARANTIA GLOBAL PROIBIDA RO GARANŢIA GLOBALĂ INTERZISĂ SL PREPOVEDANO SKUPNO ZAVAROVANJE SK ZÁKAZ CELKOVEJ ZÁRUKY FI YLEISVAKUUDEN KÄYTTÖ KIELLETTY SV SAMLAD SÄKERHET FÖRBJUDEN EN COMPREHENSIVE GUARANTEE PROHIBITED BG ИЗПОЛЗВАНЕ БЕЗ ОГРАНИЧЕНИЯ UNBESCHRÄNKTE VERWENDUNG - 99209 CS NEOMEZENÉ POUŽITÍ DA UBEGRÆNSET ANVENDELSE DE UNBESCHRÄNKTE VERWENDUNG EE PIIRAMATU KASUTAMINE ΕL ΑΠΕΡΙΟΡΙΣΤΗ ΧΡΗΣΗ ES UTILIZACIÓN NO LIMITADA FR UTILISATION NON LIMITÉE HR NEOGRANIČENA UPORABA IT UTILIZZAZIONE NON LIMITATA LV NEIEROBEŽOTS IZMANTOJUMS LT NEAPRIBOTAS NAUDOJIMAS HU KORLÁTOZÁS ALÁ NEM ESŐ HASZNÁLAT MT UŻU MHUX RISTRETT NL GEBRUIK ONBEPERKT PL NIEOGRANICZONE KORZYSTANIE PT UTILIZAÇÃO ILIMITADA RO UTILIZARE NELIMITATĂ SL NEOMEJENA UPORABA SK NEOBMEDZENÉ POUŽITIE FI KÄYTTÖÄ EI RAJOITETTU SV OBEGRÄNSAD ANVÄNDNING EN UNRESTRICTED USE BG Разни Verschiedene - 99211 CS Různí DA Diverse DE Verschiedene EE Erinevad EL Διάφορα ES Varios FR Divers HR Razni IT Vari LV Dažādi LT Įvairūs HU Többféle MT Diversi NL Diverse PL Różne PT Diversos RO Diverşi SL Razno SK Rôzne FI Useita SV Flera EN Various BG Насипно Lose - 99212 CS Volně loženo DA Bulk DE Lose EE Pakendamata EL Χύμα ES A granel FR Vrac HR Rasuto IT Alla rinfusa LV Berams LT Nesupakuota HU Ömlesztett MT Bil-kwantitá NL Los gestort PL Luzem PT A granel RO Vrac SL Razsuto SK Voľne FI Irtotavaraa SV Bulk EN Bulk BG Изпращач Versender - 99213 CS Odesílatel DA Afsender DE Versender EE Saatja EL Αποστολέας ES Expedidor FR Expéditeur HR Pošiljatelj IT Speditore LV Nosūtītājs LT Siuntėjas HU Feladó MT Min jikkonsenja NL Afzender PL Nadawca PT Expedidor RO Expeditor SL Pošiljatelj SK Odosielateľ FI Lähettäjä SV Avsändare EN Consignor