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Arbeitsrichtlinie Vereinfachte Verfahren (ZK-0760)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 12.01.2015 · Quelle: Findok

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6.1. Kontrolle der Ein- bzw. Ausfuhrtransaktionen Die Entscheidung zur Kontrolle der einzelnen Einfuhr- bzw. Ausfuhrtransaktionen, für die eine vereinfachte Zollanmeldung abgegeben bzw. eine Anschreibungsmitteilung übermittelt wurde, erfolgt im e-zoll System aufgrund der vorhanden Informationen sowie mittels elektronischer Risikoanalyse. Abhängig von den Ergebnissen der elektronischen Risikoanalyse wird eine Kontrolle der Dokumente allein oder auch eine Warenkontrolle vorgenommen. Die Durchführung der Dokumenten- bzw. Warenkontrolle sowie die Registrierung der Kontrollergebnisse in e-zoll erfolgt sinngemäß wie bei einer Zollanmeldung im Normalverfahren.