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Arbeitsrichtlinie Vereinfachte Verfahren (ZK-0760)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 12.01.2015 · Quelle: Findok

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3. Antragsverfahren 3.1. Allgemeines 3.1.1. Vorgespräch Vor Antrag auf Erteilung einer Bewilligung für vereinfachte Verfahren im vereinfachten Anmeldeverfahren oder im Anschreibeverfahren ist vom Antragsteller grundsätzlich ein Vorgespräch mit dem für die Erteilung der Bewilligung zuständigen Zollamt zu führen, um die Erfordernisse für die Antragstellung sowie den Verfahrensablauf abzuklären.