6.3. Abgabenentrichtung Neben den formellen und materiellen Prüfungen der ergänzenden Zollanmeldungen ist auch die ordnungsgemäße Entrichtung der Abgaben (fristgerecht und in richtiger Höhe) im Rahmen der entsprechenden Zahlungsaufschubbewilligung zu prüfen. Diese Prüfung wird in der Regel automationsunterstützt durch die zuständige Zollkasse durchgeführt. Allfällige Zahlungsrückstände werden dem zuständigen Kundenteam der Überwachungszollstelle zur Aufklärung weitergeleitet.
