4.8.2. Ausfuhr in andere Länder als die USA Bei der Ausfuhr von Teigwaren der KN-Codes 1902 11 00 und 1902 19 in andere Länder als die USA wird die für die Ausfuhr von Getreide in Form von Waren der Unterpositionen 1902 11 00 und 1902 19 der Kombinierten Nomenklatur in die Vereinigten Staaten von Amerika festgesetzte besondere Erstattung nicht berücksichtigt.
