BMF-Richtlinien · Fassung vom 21.01.2015 · Quelle: Findok
3.9. Warenkontrolle 3.9.1. Allgemeines Für eine Warenkontrolle sind grundsätzlich die einschlägigen zoll- bzw. erstattungsrechtlichen Bestimmungen (insb. Arbeitsrichtlinien MO-8400 und MO-8434) anzuwenden.