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Arbeitsrichtlinie "Ausfuhrerstattung Getreide" (MO-8401)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 21.01.2015 · Quelle: Findok

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4.10. Erstattungsfähigkeit von Toleranzmengen Im Getreidebereich besteht eine Toleranz von der in der Lizenz angeführten Menge von +/- 5% (siehe Abschnitt 2.3.1. Abs. 4). Für die über den Lizenzrahmen von 105% hinausgehende Mehrmenge besteht kein Anspruch auf Ausfuhrerstattung.