4.10. Erstattungsfähigkeit von Toleranzmengen
Im Getreidebereich besteht eine Toleranz von der in der Lizenz angeführten Menge von +/- 5% (siehe Abschnitt 2.3.1. Abs. 4). Für die über den Lizenzrahmen von 105% hinausgehende Mehrmenge besteht kein Anspruch auf Ausfuhrerstattung.