Historische Fassung vom 15.12.2020. Neueste gespeicherte Fassung öffnen
17.2 Besondere Anträge des Steuerpflichtigen (§ 63 Abs. 2 EStG 1988) 1043 Der Arbeitnehmer kann im Rahmen der (Arbeitnehmer-)Veranlagung einen niedrigeren Freibetrag beantragen oder auf die Ausstellung eines Freibetragsbescheides verzichten. Ein von den Freibeträgen des entsprechenden Einkommensteuerbescheides abweichender höherer Freibetrag kann - ausgenommen gemäß § 63 Abs. 4 EStG 1988 - nicht beantragt werden.
