Historische Fassung vom 15.12.2020. Neueste gespeicherte Fassung öffnen
41.16.2 Während der Rentenauszahlungsphase 1403 Im Falle der Auszahlung einer Hinterbliebenenpension ist die Rentenzahlung hinsichtlich der Steuerfreiheit wie beim Verstorbenen zu behandeln. Die auf den prämienbegünstigten Anteil entfallende Rente bleibt daher steuerfrei.
