Historische Fassung vom 15.12.2020. Neueste gespeicherte Fassung öffnen
3.3.36 Beschäftigungsbonus (§ 3 Abs. 1 Z 35 EStG 1988) 112e Der Beschäftigungsbonus gemäß § 10b des Austria Wirtschaftsservice-Gesetzes, der von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) ausbezahlt wird, ersetzt 50% von bestimmten Dienstgeberbeiträgen über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren. Der Beschäftigungsbonus ist beim Empfänger der Förderung (= Arbeitgeber) steuerfrei. Damit beim Arbeitgeber keine Kürzung der geförderten Lohnnebenkosten erfolgt, gilt das Abzugsverbot gemäß § 20 Abs. 2 EStG 1988 für Dienstgeberbeiträge im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsbonus nicht.
