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Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR 2002)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 15.12.2020 · Quelle: Findok

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Historische Fassung vom 15.12.2020. Neueste gespeicherte Fassung öffnen

3.3.36 Beschäftigungsbonus (§ 3 Abs. 1 Z 35 EStG 1988) 112e Der Beschäftigungsbonus gemäß § 10b des Austria Wirtschaftsservice-Gesetzes, der von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) ausbezahlt wird, ersetzt 50% von bestimmten Dienstgeberbeiträgen über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren. Der Beschäftigungsbonus ist beim Empfänger der Förderung (= Arbeitgeber) steuerfrei. Damit beim Arbeitgeber keine Kürzung der geförderten Lohnnebenkosten erfolgt, gilt das Abzugsverbot gemäß § 20 Abs. 2 EStG 1988 für Dienstgeberbeiträge im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsbonus nicht.