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Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR 2002)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 15.12.2020 · Quelle: Findok

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Historische Fassung vom 15.12.2020. Neueste gespeicherte Fassung öffnen

13.1.4 Freibetragsbescheid 911e Eine Pflichtveranlagung ist weiters durchzuführen, wenn bei der laufenden Lohnverrechnung ein Freibetragsbescheid für das Kalenderjahr gemäß § 63 Abs. 1 EStG 1988 oder ein Bescheid gemäß § 103 Abs. 1a EStG 1988 berücksichtigt wurde (§ 41 Abs. 1 Z 4 EStG 1988). Siehe dazu auch Rz 1039.