Historische Fassung vom 15.12.2020. Neueste gespeicherte Fassung öffnen
5.9.13 Fehlgelder 357 Kassenfehlbeträge, die der Dienstnehmer dem Arbeitgeber ersetzt hat, sind Werbungskosten.
BMF-Richtlinien · Fassung vom 15.12.2020 · Quelle: Findok
5.9.13 Fehlgelder 357 Kassenfehlbeträge, die der Dienstnehmer dem Arbeitgeber ersetzt hat, sind Werbungskosten.