← Alle BMF-Richtlinien

Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR 2002)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 15.12.2020 · Quelle: Findok

In Findok öffnen
Schriftgröße: 100 %
Historische Fassung vom 15.12.2020. Neueste gespeicherte Fassung öffnen

9.3.2 Leistungen aus einer gesetzlichen Unfallversorgung 678 Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversorgung oder aus einer ausländischen gesetzlichen Unfallversorgung, die einer inländischen gesetzlichen Unfallversorgung entspricht, sowie gleichartige Bezüge aus Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen sind zwar als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit steuerbar, aber gemäß § 3 Abs. 1 Z 4 lit. c EStG 1988 steuerbefreit.