11.14 Berechnung der Lohnsteuer 11.14.1 Schrittweise Berechnung nach § 33 EStG 1988 813a Der zum laufenden Tarif zu versteuernde Arbeitslohn (vor Abzug des Werbungskosten- und des Sonderausgabenpauschbetrages) ist auf ganze Cent kaufmännisch auf- oder abzurunden und bei einem monatlichen Lohnzahlungszeitraum mit dem Faktor 12 bzw. bei einem täglichen Lohnzahlungszeitraum mit dem Faktor 360 auf ein Jahreseinkommen hochzurechnen. Von diesem Betrag sind der Werbungskostenpauschbetrag (ausgenommen bei Pensionisten, siehe Rz 320) und der Sonderausgabenpauschbetrag abzuziehen. Auf das so errechnete Jahreseinkommen ist der Einkommensteuertarif (§ 33 EStG 1988; siehe Rz 767) anzuwenden und der erhaltene Betrag um die im § 66 Abs. 1 EStG 1988 angeführten Absetzbeträge nach allfälliger Anwendung der Einschleifbestimmungen für den Pensionistenabsetzbetrag zu kürzen. Dabei sind die Rechnungen aus Gründen der genauen Ermittlung der Einkommensteuer (Lohnsteuer) so auszuführen, dass die Zwischenbeträge mindestens drei Dezimalstellen ausweisen. Das errechnete Ergebnis ist durch den Hochrechnungsfaktor zu dividieren und auf ganze Cent kaufmännisch auf- oder abzurunden. Ergibt sich ein negativer Betrag, kann dies im Zuge der (Arbeitnehmer)Veranlagung zu einer SV-Rückerstattung führen (siehe Rz 811). Beispiel: Monatslohn einer Angestellten mit zwei Kindern (Alleinerzieherabsetzbetrag) unter 18 Jahren, für die jeweils der halbe Familienbonus Plus beantragt wird, abzüglich Sozialversicherungsbeiträge: 1.714,37 Euro Berechnung des Einkommens 2019: 1.714,37 Euro x 12 = 20.572,44 Euro abzüglich - Werbungskostenpauschale - 132,00 Euro - Sonderausgabenpauschale - 60,00 Euro Jährliche Bemessungsgrundlage 20.380,44 Euro Berechnung der Lohnsteuer: (Einkommen - 18.000) x 4.550 Formel: ________________________+ 1.750 13.000 Einkommen 20.380,44 Euro abzüglich - 18.000,00 Euro 2.380,44 x 4.550,00 = 10.831.002 : 13.000,00 833,15 Euro + 1.750,00 Euro = 2.583,15 Euro abzüglich - Familienbonus Plus (2 x 750 Euro) - 1.500,00 Euro - Verkehrsabsetzbetrag - 400,00 Euro - Alleinverdienerabsetzbetrag - 669,00 Euro Lohnsteuer jährlich 14,15 Euro Lohnsteuer monatlich (gerundet) 1,18 Euro
