Historische Fassung vom 15.12.2020. Neueste gespeicherte Fassung öffnen
15.7 Freiwilliger gemeinsamer Lohnsteuerabzug (§ 47 Abs. 5 EStG 1988) 1026 Werden Bezüge oder Vorteile aus einem früheren Dienstverhältnis neben einer Pension aus der gesetzlichen Sozialversicherung ausbezahlt, so kann der Sozialversicherungsträger eine gemeinsame Versteuerung dieser Bezüge vornehmen. In diesem Fall hat der Sozialversicherungsträger einen einheitlichen Lohnzettel auszustellen.
