BMF-Richtlinien · Fassung vom 28.02.2025 · Quelle: Findok
Artikel 235 BefugnisübertragungDie Kommission wird ermächtigt, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 284 zu erlassen, um die Bedingungen für die Erteilung der in Artikel 233 Absatz 4 genannten Bewilligung festzulegen.