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Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR 2002)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 20.03.2014 · Quelle: Findok

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Historische Fassung vom 20.03.2014. Neueste gespeicherte Fassung öffnen

37.8 Berechnung bei gesetzlich unterhaltsberechtigten Kindern Der erhöhte Hauptmietzins (ohne USt) pro m² und Monat ist um 0,33 Euro zu kürzen und der Differenzbetrag um 10% USt zu erhöhen. Liegt der so errechnete Betrag über 2,62 Euro, ist bei Berechnung der Beihilfe von 2,62 Euro auszugehen; liegt der Betrag darunter, dann vom niedrigeren Betrag. 1286 Beispiel 1: Hauptmieter ist ein gesetzlich unterhaltsberechtigtes Kind, sonst keine Mitbenutzer der Wohnung. Erhöhter Hauptmietzins netto 2,91 Euro pro m² und Monat. Wohnnutzfläche 60 m². Wirtschaftliches Einkommen unter 7.300 Euro. 2,91 Euro - 0,33 Euro ________ 2,58 Euro + 10% = 2,84 Euro, höchstens 2,62 Euro Daher: 2,62 Euro × 40 = 104,80 Euro. Beispiel 2: Hauptmieter ist ein gesetzlich unterhaltsberechtigtes Kind, sonst keine Mitbenutzer der Wohnung. Erhöhter Hauptmietzins netto 2,62 Euro pro m² und Monat. Wohnnutzfläche 30 m². Wirtschaftliches Einkommen unter 7.300 Euro. 2,62 Euro - 0,33 Euro ________ 2,29 Euro + 10% = 2,52 Euro × 30 = 75,60 Euro Beispiel 3: Hauptmieter sind zwei gesetzlich unterhaltsberechtigte Kinder, sonst keine Mitbenutzer. Erhöhter Hauptmietzins netto 3,27 Euro pro m² und Monat. Wohnnutzfläche 90 m². Wirtschaftliches Einkommen der beiden Hauptmieter zusammen unter 7.300 Euro. 2,62 Euro× 80 (2 × 40) = 209,60 Euro. Beispiel 4: a) Hauptmieter ist ein gesetzlich unterhaltsberechtigtes Kind. Erhöhter Hauptmietzins netto 2,62 Euro pro m² und Monat. Wohnnutzfläche 40 m², davon sind 20 m² fremden Personen zur Nutzung überlassen, daher sind bloß 20 m² begünstigt. 2,29 Euro (siehe Beispiel 2) × 20 = 45,80 Euro. b) Hauptmieter ist ein gesetzlich unterhaltsberechtigtes Kind. Erhöhter Hauptmietzins netto 3,63 Euro pro m² und Monat. Wohnnutzfläche 100 m², davon 50 m² fremden Personen überlassen: Auszugehen daher von 50 m², davon höchstens 40 m². 2,62 Euro × 40 = 104,80 Euro Beispiel 5: Zwei Hauptmieter: Der eine ist ein gesetzlich unterhaltsberechtigtes Kind, der andere sein nicht gesetzlich unterhaltsberechtigter Lebensgefährte. Erhöhter Hauptmietzins netto 8,72 Euro pro m² und Monat. Wohnnutzfläche 90 m². Wirtschaftliches Einkommen der beiden Hauptmieter zusammen 9.956 Euro. Gesetzlich unterhaltsberechtigtes Kind höchstens 2,62 Euro × 40 104,80 Euro Lebensgefährte 8,72 Euro + 461,50 Euro - 0,33 Euro ________ 8,39 Euro + 10% = 9,23 Euro × 50 ___________ 566,30 Euro 9.956 Euro Wirtschaftliches Einkommen -7.300 Euro Hauptmieter -1.825 Euro Mitbewohner ___________ 831 Euro davon 1/12 -69,25 Euro Beihilfe 497,05 Euro Beispiel 6: Hauptmieter ist ein gesetzlich unterhaltsberechtigtes Kind. Der gesetzlich unterhaltsverpflichtete Vater lebt mit oder ohne Hauptmieterstellung in der Wohnung (). Unabhängig davon, wer den Antrag stellt, ist bei Berechnung der Beihilfe die Beschränkung des dritter Satz nicht anzuwenden.