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Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR 2002)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 20.03.2014 · Quelle: Findok

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Historische Fassung vom 20.03.2014. Neueste gespeicherte Fassung öffnen

40.14.2 Pensionsinvestmentfonds im Todesfall 1361 Der Erwerb von Todes wegen von Ansprüchen gegenüber Einrichtungen im Sinne des ist von der Erbschaftssteuer befreit (, in der Fassung BGBl. I Nr. 10/2003), wenn der Erbe einen Auszahlungsplan (), bezogen auf seine Pension, abschließt. In diesem Fall unterbleibt auch die Prämienrückforderung und die Nachversteuerung. 1362 Wird kein derartiger Auszahlungsplan abgeschlossen, so ist die Prämie zurückzuerstatten (), die Kapitalertragsteuer nachzuerheben, die erstattete Kapitalertragsteuer für inländische Dividenden zurückzuzahlen. 1363 Die Nachversteuerung hat in Form der Einbehaltung durch die depotführende Bank zu erfolgen. Die Höhe der nachträglichen Steuer regelt die VO über Anteile an Pensionsinvestmentfonds, BGBl. II Nr. 447/1999.