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Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR 2002)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 20.03.2014 · Quelle: Findok

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Historische Fassung vom 20.03.2014. Neueste gespeicherte Fassung öffnen

7.6 Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung () 7.6.1 Tatbestände der Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung 495 Als Sonderausgaben abzugsfähig sind folgende Beträge, so weit sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind: Mindestens achtjährig gebundene Beträge zur Schaffung von Wohnraum (), Beträge zur Errichtung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen (), Ausgaben zur Sanierung von Wohnraum (), Rückzahlungen von Darlehen, die für die Schaffung oder für die Sanierung von Wohnraum (§ 18 Abs. 1 Z 3 lit. a bis lit. c EStG 1988) aufgenommen wurden sowie Zinsen für solche Darlehen. 496 Zur Absetzbarkeit von Aufwendungen zur Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung im Zusammenhang mit land- und forstwirtschaftlich genutzten Gehöften siehe AÖF Nr. 72/1990.